Die Hauptpunkte dieser Verordnung sind:
Maßnahmen und Anforderungen
Die Ozon-Verordnung hat Regeln und Vorgaben, die in der gesamten Europäischen Union gelten. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass der Einsatz und die damit verbundenen Abgase von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen können, auf ein Minimum reduziert werden.
Grundsätzlich sind Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. In bestimmten Fällen ist die Verwendung dieser Stoffe erlaubt, wenn es noch keine Alternativen gibt. Diese Ausnahmen werden überwacht.
Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:
Die Verordnung und die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die EU ihren Verpflichtungen zum Schutz der Ozonschicht nachkommt und gleichzeitig umweltfreundlichere Praktiken fördert.
Die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden überprüfen, ob die Verbote und Beschränkungen für Ein- und Ausfuhren, die in dieser Regelung festgelegt sind, eingehalten werden. Wenn Produkte zollfrei eingeführt werden sollen, muss das Unternehmen, das in der Zollanmeldung angegeben ist, über die erforderlichen Genehmigungen und Quoten verfügen und im F-Gas-Portal gemäß Artikel 20 registriert sein. Für Importe, die nicht zollfrei sind, gibt der Anmelder in der Zollanmeldung an, wer im F-Gas-Portal registriert ist und die nötigen Quoten besitzt. Im Falle von speziellen Verfahren wie dem Versandverfahren ist das Unternehmen, das über die entsprechenden Quoten oder Genehmigungen gemäß dieser Verordnung verfügt, der Verfahrensinhaber.
Bei Importen von fluorierten Treibhausgasen und Produkten, die diese Gase enthalten oder für ihre Funktion benötigen, müssen in der Zollanmeldung folgende Informationen angegeben werden:
Diese Informationen müssen vom Einführer oder, falls nicht verfügbar, vom Anmelder bei Einfuhren und vom Ausführer bei Ausfuhren angegeben werden.
Durch die Neuregelung werden neue Vorschriften und damit einhergehende Prüfmechanismen im Unternehmen, sowie neue Unterlagencodierungen für die Ausfuhr und die Einfuhr, wie z.B. Y792, in Kraft gesetzt.
Wir zeigen dir hier ein klassisches Vorgehen, wie du zum richtigen Ergebnis – und somit zur richtigen Codierung – kommst:
Im Laufe unserer Zusammenarbeit mit Unternehmen aller Größen haben wir festgestellt, dass die Gründe für Unternehmen, sich dem Outsourcing von Zollprozessen zuzuwenden, vielfältig sind. Hier teilen wir einige Einsichten aus der Zusammenarbeit mit unseren Kunden:
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Die Auswahl der auszulagernden Prozesse hängt von der Unternehmensstruktur und den verfügbaren Ressourcen ab. Theoretisch kann jeder Zollprozess von einem externen Dienstleister übernommen werden. Es ist allerdings entscheidend, die Tragweite der Prozesse im Voraus zu berücksichtigen, um die richtige Balance zwischen Outsourcing und internem Management zu finden.
Zudem ist zu bedenken, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen einmaliger Beratung und dem langfristigen Auslagern von Prozessen besteht.
Zur Bewertung der Eignung für das Outsourcing sind Faktoren wie Risiko, Langfristigkeit, Prozessqualität, Kosten und regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen.
Im Laufe unserer Erfahrung haben wir einige Schlüsselbereiche identifiziert, in denen das Outsourcing von Zollprozessen nicht nur sinnvoll, sondern auch strategisch klug sein kann. Hier möchten wir euch einen Einblick geben, in welche Zollprozesse viele unserer Partner erfolgreich externe Expertise einbinden:
Die Durchführung der Zollabfertigung kann ein wahres Labyrinth sein. Externe Dienstleister, die sich auf diese Aufgaben spezialisiert haben, sorgen für einen reibungslosen Ablauf und entdecken oft Optimierungspotenziale, die intern vielleicht übersehen würden.
Die Kenntnis und Überwachung von Exportkontrollvorschriften sind essenziell, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Externe Dienstleister sorgen dafür, dass eure Exporte stets den geltenden Gesetzen entsprechen.
Die Pflege von Stammdaten ist ein kritischer Faktor für effiziente Zollprozesse. Durch Outsourcing könnt ihr sicherstellen, dass eure Daten stets aktuell und korrekt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass das Outsourcing dieser Prozesse nicht nur eine Entlastung darstellt, sondern auch Qualität und Effizienz in eure Zollabwicklung bringt.
Das Outsourcing bestimmter Zollprozesse ist weit mehr als eine Kostenfrage. Es ist eine strategische Entscheidung, die Unternehmen ermöglicht, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während sie sich auf die Expertise spezialisierter Dienstleister verlassen können. Von der Import- und Exportabwicklung über die Einhaltung von Compliance-Anforderungen bis hin zur Pflege von Stammdaten – das Outsourcing bietet eine Lösung für vielfältige Herausforderungen im Zollbereich.
Die Erfahrungen aus unserer Zusammenarbeit mit unseren Kunden haben gezeigt, dass eine gut durchdachte Outsourcing-Strategie nicht nur zu finanziellen Einsparungen führen kann, sondern auch die Qualität und Effizienz der Zollprozesse erheblich verbessert. Dabei ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Partner zu wählen, der nicht nur die nötige Expertise mitbringt, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse eures Unternehmens versteht und adressiert.
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Auf dem Zollwärts Event erlebst du gezieltes Networking, den Austausch mit Branchenexperten und den Zugang zu innovativen Lösungen und Ansätzen.
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dass die Teilnahme am Zollwärts Event eine Investition in die Zukunft ist.
In 7 Schritten deinen Vorgesetzten von deiner Teilnahme am Zollwärts Event überzeugen:
Step 1: Zeige den Wert für euer Unternehmen auf:
Erkläre, wie die Themen des Events direkt zu aktuellen Herausforderungen oder Zielen passen. Verdeutliche, wie die gewonnenen Erkenntnisse und Kontakte zur Effizienzsteigerung in der Zollabwicklung beitragen können.
Step 2: Nenne konkrete Beispiele:
Bringe spezifische Beispiele, welche Vorträge oder Workshops für eure Abteilung besonders relevant sind und warum.
Step 3:Betone die einzigartige Networking-Möglichkeiten:
Erwähne die Möglichkeit, wichtige Kontakte zu knüpfen, die für zukünftige Geschäftsbeziehungen oder Partnerschaften wertvoll sein können.
Step 4: Wissens- und Erfahrungsaustausch:
Betone, dass der Austausch mit Branchenexperten und anderen Unternehmen neue Perspektiven eröffnet und
innovative Lösungen für bestehende Probleme liefern kann.
Step 5: Erstelle einen Plan für die Wissensweitergabe:
Biete an, nach dem Event eine kleine Präsentation oder einen Workshop zu halten, um das Gelernte mit Kollegen zu teilen und
somit den Nutzen für das gesamte Team zu maximieren.
Step 6: Erstelle eine Kosten-Nutzen-Rechnung:
Stelle die Kosten der Teilnahme dem potenziellen Nutzen für das Unternehmen gegenüber.
Oft In der Regel überwiegt der langfristige Nutzen durch optimierte Prozesse und neue Geschäftschancen.
Last Step: Zeige Bereitschaft zur Dokumentation:
Verfasse im Nachgang einen detaillierten Bericht über die Key Learnings und wie diese konkret im Unternehmen angewendet werden können.
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Das Herzstück dieses 13. Sanktionspakets der EU Kommission liegt in der erheblichen Ausweitung der Sanktionsliste der Europäischen Union. Mit insgesamt 194 neuen Einträgen, darunter 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen, erreicht die EU-Sanktionsliste eine historische Dimension von über 2.000 Einträgen. Die genauen Auswirkungen dieses Pakets umfassen:
Die Europäische Union intensiviert ihre Maßnahmen, um Russland daran zu hindern, sensible westliche Technologien für das Militär zu erwerben, insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrzeuge oder Drohnen. Neue Sanktionen konzentrieren sich speziell auf Unternehmen, die entscheidende Drohnenkomponenten liefern. Dabei werden Schlupflöcher geschlossen und die Kriegsführung mit Drohnen gezielt erschwert.
27 Unternehmen aus Russland und Drittländern, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands zusammenarbeiten, werden aufgrund eindeutiger Beweise in die Sanktionsliste aufgenommen. Diese Unternehmen unterliegen Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für solche, die die technologische Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors fördern könnten. Zu den neuen Einträgen gehören 17 russische Unternehmen, die Elektronikbauteile für Drohnen herstellen, sowie Unternehmen aus China, Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei, die mit elektronischen Bauteilen handeln.
Die Liste der Technologiegüter wird erweitert, darunter Komponenten für die Entwicklung von Drohnen wie elektrische Transformatoren, Stromrichter, Induktionsspulen und Aluminiumkondensatoren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die militärischen Fähigkeiten Russlands weiter zu schwächen und seine technologische Entwicklung zu bremsen.
Ein weiterer Schritt zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit ist die Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Eisen und Stahl. Diese Länder wenden äquivalente restriktive Maßnahmen auf Einfuhren von Eisen und Stahl an, vergleichbar mit den Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Dieser Schritt stärkt die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf diese wichtigen Rohstoffe.
Insgesamt reflektiert das 13. Sanktionspaket gegen Russland die Entschlossenheit der Europäischen Union, auf die geopolitischen Herausforderungen mit wirksamen und gezielten Maßnahmen zu reagieren. Die Komplexität und Breite der ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen den ernsthaften und koordinierten Ansatz der EU, um die Integrität, Sicherheit und Werte der Union zu schützen.
Zuerst einmal sind alle Unternehmen mit weitreichenden Sorgfaltspflichten, aus diversen Industrie & Handelszweigen (Verpackung, Automotive etc.) betroffen, die mit solchen Waren handeln, diese herstellen und in den Verkehr bringen, importieren oder exportieren.
Über die EU-Seite ist die VO abrufbar „EU-Entwaldungsverordnung“
Soja, Ölpalmen, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk (Bsp. Autoreifen) und Holz
Siehe Anhang I der VO, wo folgende Kapitel als Übersicht dargestellt sind:
01;02;09
12;15;16;18
23;29
38
40
44
49
94
Im Unternehmen eine eigene Prüfung vornehmen, ob Artikel betroffen sind.
Es wird die Unternehmen zwingen Compliance Prozesse neu zu bearbeiten und klar ist auch, dass sie mit finanziellem und personellem Mehraufwand verbunden sind, gekoppelt an Sanktionen.
Auch bestehende vertragliche Beziehungen sind zu prüfen und in Lieferverträgen anzupassen, um die Risikominimierung, einzuhalten.
Für Deutschland (DE) die Behörde für Landwirtschaft & Ernährung, während die Landesbehörden die heimischen Rohstoffe/Erzeugnisse überwachen.
Die zuständigen Behörden arbeiten mit der Zollbehörde ihres Mitgliedsstaats, sowie untereinander in der EU zusammen, was die Kommission miteinschließt und wenn erforderlich mit den Verwaltungsbehörden der Drittländer, um die Einhaltung zu gewährleisten.
Direkt und späteste Anwendung ist nach der Übergangszeit der 30 Dez. 2024, außer Klein und Mittelständler bekommen Zeit bis 30 Juni 2025, um alles umzusetzen.
Wenn solche Erzeugnisse gehandelt oder auf den Markt gebracht werden, welche nicht den Anforderungen entsprechen, dann drohen Sanktionen, wie z.B.:
Die Sanktionen gegen Russland wurden am 18. Dezember 2023 erneut verschärft. Ein besonderes Augenmerk gilt, wie schon im 11. Sanktionspaket, dem Vorgehen gegen die Umgehung von Russlandsanktionen. Neben den neuen Ein- und Ausfuhrverboten werden die Unternehmen in Deutschland verpflichtet, zukünftig No-Russia-Klauseln in Verkaufsverträge aufzunehmen.
Das 12. Sanktionspaket wird durch diverse Verordnungen umgesetzt:
Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend zusammengefasst:
Der Art. 12g VO (EU) 833/2014 beschäftigt sich detailliert mit der „No-Russia-Reexportklausel“ nach.
Nach Artikel 12g der Verordnung müssen die Ausführer ab dem 20. März 2024 beim Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien den Abnehmern in Drittländern die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagen.
Betroffen sind Güter und Technologien, die in den Anhängen XI (Luft- oder Raumfahrtindustrie), XX (Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive) und XXXV (Feuerwaffen), Gütern mit hoher Priorität gemäß der Liste in Anhang XL (Elektronikbauteile und bestimmte elektrische Geräte) der Verordnung aufgeführt sind sowie Feuerwaffen und Munition gemäß der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012.
Ausgenommen von der Verpflichtung zur Vertragsgestaltung nach Art. 12g VO (EU) 833/2014 sind die in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung aufgeführten Partnerdrittländer (derzeit USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz).
Die vertragliche Verpflichtung muss eine „angemessene Abhilfemaßnahme “enthalten, wie z.B.: Vertragsstrafe, pauschalisierter Schadenersatz, Androhung des Abbruchs der Lieferbeziehung. Zudem muss der Ausführer für den Fall eines Verstoßes BAFA hierüber unterrichten.
Im Artikel 12g ist eine Altvertragsregelung vorgesehen, demnach gilt die No-Russia-Klausel nicht für die Erfüllung von Verträgen, die vor dem 19. Dezember 2023 bis zum 20. Dezember 2024 oder bis zum Ablaufdatum, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher gilt.
Die EU-Kommission hat angekündigt, dass eine Musterklausel bzw. Vorlage veröffentlicht wird, um Unternehmen die Vertragsanpassung zu erleichtern.
Die Anzahl der Sanktionen stieg in den letzten Jahren nicht nur quantitativ, sondern auch in ihrer Härte stetig an, was es schwierig macht, einen direkten Überblick zu bewahren. Hilfreich hierfür ist die Seite des Rates der Europäischen Union. Dort sind alle bisherigen Sanktionen chronologisch zusammengefasst, welche du hier findest.
Eine generelle Empfehlung vorneweg: Lege einen separaten Ordner (online oder physisch) mit allen notwendigen Unterlagen, Quellen und Ergebnissen an, um auch später noch nachvollziehen zu können, wie der Ablauf und die Ergebnisse waren. Unser Tipp beim Online-Ordner: im internen Kontrollsystem (IKS) mit einem Ordner Audits/Prüfungen einfügen und somit perfekt in die Struktur miteinarbeiten.
Diesen Ordner mit dem entsprechenden Jahr/ Monat benennen und eine Unterstruktur darin aufbauen, wie z.B. Datensammlung, Recherche/Analyse-Ergebnis.
Das Ergebnis: AUDITPLAN kombiniert mit einem sich immer ändernden IKS-System. Ziel sollte es für dich und dein Unternehmen sein, einen Plan zu erstellen der verständlich, aber auch nachhaltig die internen Abläufe prüft und bewertet. Mit einer Prüfung kann der aktuelle IST -Zustand abgebildet werden und man kann es mit vorherigen Ergebnissen vergleichen und für die Zukunft anpassen.
Was wäre, wenn man die Audits nicht nur selbst durchführt, sondern auch noch selbst digitalisiert? Das hieße, dass Maschinen die Prüfung von Dokumenten übernehmen und hier nach Unregelmäßigkeiten oder Fehlern suchen, was z.B. auch Stammdaten inkludieren könnte, wo dann Schritt für Schritt eine Vereinfachung stattfinden würde. E-Learnings zur Weiterbildung, Schulung oder Auffrischung könnte man jährlich an Mitarbeiter senden und die Ergebnisse dann online prüfen und digital archivieren und ggf. Änderungen und Anpassungen an den Systemen vornehmen. Erstelle ein Konzept, welche Bereiche du in welchen Abständen prüfen willst, welches Ergebnis du erwartest und starte dann das Projekt „step by step“.
Zum Schluss des Audits bietet es sich an, dass du Kollegen ein Feedback gibst, denn sie sollten wissen, was aus dem Gespräch weitergeleitet wird, damit es keine „Überraschungen“ gibt, wenn der Auditbericht der Geschäftsführung oder auch anderen Personen präsentiert wird. So baust du Vertrauen auf und künftige Audits werden mit Verständnis und mehr Leichtigkeit durchgeführt.
Leitfaden für die Feedback-Runde:
Nach Abschluss der Audittätigkeiten bewertest du die Ergebnisse:
Es versteht sich von selbst, dass der Bericht nur was bewirken kann, wenn man ihn sinnvoll nachbereitet, damit Lücken und Fehler behoben, Verbesserungen implementiert und angestoßen werden können und das System so stetig weiterentwickelt und optimiert werden kann.
FAZIT: Effektives Zollaudit beginnt mit guter Organisation durch separate, strukturierte Ordner, idealerweise im internen Kontrollsystem (IKS). Die Digitalisierung von Audits ermöglicht Effizienzsteigerung und kontinuierliche Systemoptimierung. Wichtig ist, Feedback konstruktiv zu gestalten und Verbesserungen sowie Positives hervorzuheben. Nach Abschluss des Audits sollten Ergebnisse sorgfältig bewertet und dokumentiert werden, um Lücken zu schließen und Prozesse zu verbessern. Schlüssel zum Erfolg ist die Einbindung der Geschäftsführung, um eine reibungslose Umsetzung von Zoll- und Außenwirtschaftsprozessen zu gewährleisten.
Im Bericht sollten folgende Dinge vermerkt sein:
Es ist für alle Beteiligten von Vorteil, interne Audits in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Viele der Bereiche der Zollabwicklung unterliegen sich ständig ändernden Gesetzen und Regeln, die euer Unternehmen zu befolgen hat.
Bewilligungen und Prozesse sind mit Erleichterungen und Vorteilen verbunden. Eine stetige Pflege sowie die Einhaltung und Umsetzung ist aber unerlässlich. Eine Nachlässigkeit in diesen Bereichen kann schwerwiegende Folgen haben.
Daher lege deinen Fokus auf:
Monitoring- Instrumente haben sich inzwischen zu Best Practice-Ansätzen bei international agierenden Unternehmen entwickelt.
Kunden, Lieferanten und Behörden verlangen immer mehr, dass man sich an Compliance Regularien hält, nachvollziehbare und dokumentierte Prozesse und Strukturen vorweist, diese stetig erweitert und pflegt. Dies betrifft selbstverständlich auch – oder gerade – die umfangreicheren Themen, wie z. B. Exportkontrolle, Lieferkettengesetz, CBAM und EU-Holzhandelsverordnung, um nur mal einige zu nennen. Die Umsetzung und Verantwortung für eine saubere Dokumentation wird immer mehr den Unternehmen zugeschoben.
Um zu identifizieren, welche Unternehmensbereiche Berührungspunkte mit dem Zoll haben, hilft es, ein Organigramm mit dem Unternehmensaufbau zu erstellen.
Die Bereiche mit Zollberührung definiert man genauer:
Hol dir Informationen ein, fasse sie zusammen und bewerte diese. Im nächsten Schritt kannst du dir überlegen, wie du die vorhandenen Verbesserungsvorschläge in die laufenden oder neuen Strukturen einarbeiten kannst. Hierbei solltest du dir folgende Fragen stellen:
Der Auditor möchte nicht nur Fachwissen, sondern auch Unterlagen prüfen
Daher sind folgende Unterlagen für ein erfolgreiches Audit wichtig:
Basierend auf diesen Dokumenten erarbeite dir für die einzelnen Abteilungen/Personen Fragenkataloge, um mit allen Beteiligten Arbeitsanweisungen an Beispielfällen zu bearbeiten, um zu sehen, ob für alle Beteiligten die Fälle schlüssig und nachvollziehbar sind oder ob Fragen aufkommen. Führe die Interviews mit Ruhe und klaren Fragen durch, um Missverständnisse oder Unwohlsein zu vermeiden. So bekommen Checklisten und Protokolle eine wertvolle Aussagekraft.
Das Ziel eines Audits ist, dass die Zollprozesse für jede Abteilung und jeden Mitarbeiter klar definiert und strukturierter sind und alle Beteiligten ihre Verantwortlichkeiten kennen. Somit bleiben bei dir nur die Koordinations-Kontrollaufgaben, welche z. B. in das interne Kontrollsystem (IKS) integriert werden können, um die Risiken zu minimieren und es leichter „up to date“ zu halten.
Mit regelmäßigen internen Zollaudits schützt du dein Unternehmen vor Schaden, Kosten und Problemen. Denn bei den Audits wird geprüft, ob interne Vorgaben, Gesetze, Regeln und Normen überprüft eingehalten werden. Dies kann durch Stichproben von einzelnen Fällen, Aufträgen oder Abläufen auditiert und in einem Bericht verfasst werden. So wird geprüft, ob Theorie und Praxis zusammenlaufen.
Leider gibt es immer Gründe, warum Dinge nicht so laufen, wie sie sollten, z.B. Zeitgewinn durch Umgehung der Norm, fehlendes oder veraltetes Wissen, ungeeignetes oder nicht genug ausgebildetes Personal, nicht genau definierte Anweisungen oder auch zu komplizierten Abläufen. Deswegen erklärt den Kollegen, dass es keine persönliche Prüfung ist, sondern Prozesse geprüft und verbessert werden sollen.
An einem Audit sollten, außer den Auditoren, immer nur auskunftsberechtigte und fachbezogene Kollegen aus den entsprechenden Abteilungen beteiligt sein und diese sollten nur zu ihren Prozessen auditiert werden. Für die Kollegen kann es auch vorkommen, dass es unangekündigte Audits seitens der Geschäftsführung gibt, ansonsten werden diese aber in der Regel angekündigt und vorab informiert, wie man sich vorbereiten muss (Interne Revision).
Audits können ein MUSS sein, z.B. bei einer ISO-Zertifizierung, aber sollten generell jährlich in bestimmten Bereichen (Export, Import, Exportkontrolle, Tarifierung, Präferenzen etc.) durchgeführt werden.
Je nach Komplexität bietet es sich an, einen externen Auditor zu beauftragen, was auch den Vorteil hat, dass die Person den unbeeinflussten Blick von Außen hat und neue Perspektiven aufzeigen kann. Hier kommen dann Customs Consultants oder bei komplexeren Themen auch Steuerberater sowie Juristen infrage. Je nach Umfang, Bereichen und Standorten können hier die Kosten sehr schwanken.
Du kannst die Audits aber auch selbst durchführen und somit Kosten, Nutzen und Innovation selbst bestimmen. Dies führt meistens zum immer wichtiger werdenden Thema „Digitalisierung“ – denn so können Unterlagen direkt geprüft oder fehlende Angaben unkompliziert ergänzt werden.
Es ist als Unternehmen immer ratsam, Prozessbeschreibungen aller Zollvorgänge sauber zu hinterlegen:
FAZIT: Ein Zollaudit, strukturiert in Dokumentation, Protokollerstellung und Berichterstattung, ist entscheidend für die Einhaltung sich wandelnder Gesetze im Zollbereich. Durch regelmäßige interne Audits können Unternehmen ihre Compliance sicherstellen, Prozesse optimieren und Risiken minimieren. Die Berichte sollten alle relevanten Details enthalten, von beteiligten Personen bis zu nächsten Schritten. Effektive Audits benötigen eine gründliche Vorbereitung, einschließlich der Einbindung aller zollrelevanten Bereiche. Die Kombination von internen Prüfungen und der Perspektive externer Experten garantiert einen umfassenden Überblick und kontinuierliche Verbesserungen. Regelmäßige Updates und Anpassungen an Zollprozessen sind für jedes Unternehmen unverzichtbar, um langfristig erfolgreich und konform zu agieren.
Auf unserem Zollwärts Event 2023 fand eine lebhafte Diskussion zum Thema Nachwuchsförderung und Fachkräftemangel im Zollbereich statt. Experten wie Janine Lampprecht (CEO Grenzlotsen), Ralf Schmitt (CEO Impulspiloten), Daniela Diether (CEO Kaupp und Diether), Lars Sandro Gempp (Country Head Customs and Trade Compliance) und Lina Lotta Landgraf (Employer Branding AEB) teilten hier ihre Meinungen, Ideen und praxisnahe Tipps.
Die Erkenntnisse aus dieser inspirierenden Diskussion haben wir hier für euch zusammengefasst. Wer sich den Austausch gerne in seiner ganzen Länge anschauen möchte, findet hier die Aufzeichnung von der Zollwärts 2023 Panel Diskussion.
Sei bei der nächsten Panel Diskussion live dabei und sicher dir jetzt dein Ticket für Zollwärts 2024.
Eines der wesentlichen Elemente ist die Authentizität. Unternehmen müssen transparent kommunizieren, was sie wirklich ausmacht – nicht nur die positiven Aspekte, sondern ihre echte Unternehmenskultur. Dies zieht die richtigen Personen an und stößt diejenigen ab, die nicht zur Unternehmensphilosophie passen. Eine authentische Darstellung des Unternehmens, sowohl in seinen Stärken als auch in seinen Herausforderungen, schafft eine vertrauensvolle und ehrliche Umgebung, die engagierte und gleichgesinnte Individuen anlockt.
Mund-zu-Mund-Propaganda ist nach wie vor ein mächtiges Werkzeug – v.a. in einer so überschaubaren Gemeinschaft wie der Zollbranche. Durch den Austausch von positiven Erfahrungen innerhalb und außerhalb des eigenen Netzwerkes entsteht eine natürliche Anziehungskraft auf potenzielle Bewerber. Plattformen wie LinkedIn und Xing sowie die Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Positive Erfahrungen von bestehenden Mitarbeitenden werden geteilt und ziehen Interessierte an, die ähnliche Werte und Ambitionen teilen.
Die Flexibilität, auch Mitarbeiter aus anderen Abteilungen in den Zollbereich zu integrieren, kann neue Perspektiven eröffnen. Es geht darum, eine Kultur zu schaffen, in der jeder sagen kann: „Hier bin ich, ich habe Interesse am Zoll – lass es uns versuchen!“ Diese Offenheit ermöglicht es, unkonventionelle Talente zu entdecken und Mitarbeitenden neue Wachstumschancen zu bieten.
Ein „Schnuppertag“, bei dem Interessierte das Unternehmen und den Arbeitsalltag hautnah erleben können, ist ein effektiver Weg, um potenzielle Mitarbeiter anzusprechen. Ebenso bieten virtuelle Kaffeepausen mit spezifischen Fachbereichen eine Plattform, um Interessierten einen Einblick in das Unternehmen und der Zollabteilung zu geben. Diese direkten Erlebnisse ermöglichen es Interessierten, ein echtes Gefühl für die Unternehmenskultur und die täglichen Aufgaben zu bekommen.
Junge Menschen erreicht man heute vor allem über soziale Medien. Eine neue, ansprechende Karrierewebseite, die interaktive Elemente wie virtuelle Kaffeepausen oder direkte Gesprächsmöglichkeiten mit Fachbereichen bietet, kann ein Schlüsselelement sein. Durch aktive Präsenz auf Plattformen, auf denen sich die jüngere Generation bewegt, können Unternehmen ihre Reichweite erhöhen und eine direkte Verbindung zu potenziellen Kandidaten aufbauen.
Dialog und Flexibilität sind entscheidend, um attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Unternehmenskultur spielt eine enorme Rolle. Innovativität, Sinnhaftigkeit und Spaß bei der Arbeit sind Aspekte, die insbesondere junge Menschen ansprechen. Eine Kultur, die Raum für Kreativität, persönliche Entwicklung und Wertschätzung bietet, ist ein Magnet für talentierte Nachwuchskräfte.
Im Kampf gegen den Fachkräftemangel im Zollbereich sind Kreativität und Authentizität gefragt. Es geht darum, sich so zu zeigen, wie man ist, und damit die richtigen Talente anzuziehen und langfristig zu binden. Mit offenen Armen, innovativen Ansätzen und einem starken Sinn für Gemeinschaft kann der Zollbereich für Nachwuchskräfte attraktiv und spannend gestaltet werden.
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In den meisten Fällen hören wir von Unternehmen, dass dies schon immer die übliche Praxis war und bisher keine Probleme aufgetreten sind. Dennoch sollten Unternehmen sich nicht ausschließlich auf ihr Glück verlassen. Stattdessen ist es ratsam, die Mitarbeiter in allen Abteilungen für das Thema Warenmitnahme im Reisegepäck zu sensibilisieren und sie über Reisefreimengen, Einfuhrabgaben und Embargos umfassend zu informieren.
Falls bereits bei der Ausfuhr bekannt ist, dass die Waren wieder in die EU eingeführt werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen Einfuhrabgaben vermieden werden. In diesem Fall spricht man von Rückwaren.
Vorab sollte das Zielland sowie der/die Endempfänger/Firma daraufhin geprüft werden, ob es Embargo-Exportkontrollbeschränkungen oder sonstige einschlägige Bestimmungen gibt, die beachtet oder die Mitnahme gänzlich ausschließen.
Ebenso sollte auf Basis der Zolltarifnummer im Vorfeld geprüft werden, ob die mitzunehmende Ware einer möglichen Freigrenze unterliegt.
Generell empfiehlt es sich, den Endkunden im Zielland frühzeitig einzubeziehen, insbesondere in Bezug auf Dokumentenanforderungen, mögliche Mehrsprachigkeit für den Import sowie die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen für eventuelle Abgaben im Zielland oder andere zu beachtende Bestimmungen.
Waren mit eingebauten Akkus oder Batterien, beispielsweise in Laptops, Smartphones und anderen Geräten, gelten im Luft- und Seeverkehr als potenziell gefährlich (zum Beispiel Lithiumbatterien, Gefahrgutnummer UN3090+UN3091).
Es wird dringend empfohlen, einige Tage vor dem Flug Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen, um zu klären, ob und wie die Waren transportiert werden können – sei es im Handgepäck, aufgegebenem Gepäck oder speziell verpackt durch ein Logistikunternehmen.
Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung über den Transport bei dem Piloten am Flugtag, da er für die Sicherheit des Flugzeugs, des Flugs und der Passagiere verantwortlich ist.
Wenn bereits bei der Abreise sicher steht, dass Waren unverändert wieder in die EU eingeführt werden, bieten sich für Mitarbeiter 2 Möglichkeiten für die Warenmitnahme.
Ein „Carnet“ ist ein internationales Zolldokument, das für vorübergehende Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Waren in bestimmte Länder verwendet wird. Es dient dazu, Zollformalitäten zu vereinfachen und den temporären Charakter von Waren, die zu Ausstellungszwecken, Messen, Filmproduktionen oder anderen vorübergehenden Anlässen ins Ausland mitgenommen werden, anzuerkennen.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass von der Ausfuhr aus der EU bis zum Import in die Länder des Abkommens keine Zoll- und Steuerabgaben anfallen. Auch in Deutschland entfallen dabei Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Es ist wichtig zu beachten, dass das CARNET-Verfahren nur in Ländern angewendet werden kann, die am Verfahren teilnehmen.
Das Carnet kann von der ortsansässigen Handels- und Industriekammern ausgestellt werden. Für den Prozess sollten mind. 2-3 Wochen eingeplant werden.
Nach der Erteilung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) kann der Prozess beginnen. Am Tag des Abflugs wird das CARNET bei der Ab- und Rückreise am Zollschalter vorgelegt und entsprechend abgefertigt.
Die IHK München bietet eine umfassende Übersicht zum Thema CARNET, einschließlich der beteiligten Länder.
Wie bereits beschrieben, kann das Carnet-Verfahren nur dann angewendet werden, wenn das Zielland am Verfahren teilnimmt. Ist dies nicht der Fall, dann sollten Unternehmen bei der Mitnahme von Rückwaren folgendes beachten:
Sollen die Waren im Zielland verbleiben, verläuft der Prozess ähnlich wie bei der Mitnahme von Rückwaren ohne Carnet. Ein paar zusätzliche Punkte die hierbei zu beachten sind:
Idealerweise richten sich Mitarbeiter frühzeitig mit alle relevanten Informationen direkt an die Zollabteilung. Oftmals werden Waren transportiert, für die noch keine Einreihung und Klassifizierung vorliegt, oder die noch nicht bewilligt wurden.
Wenn der Export genehmigt ist und der Prozess in Gang gesetzt wird, sollte die Zollabteilung dem Mitarbeiter einen Leitfaden mitgeben. Dieser sollte erklären, wie man sich am Flughafen verhalten soll, die Dokumente kurz erläutern und aufzeigen, ob eventuell Zahlungen erforderlich sind. Dies hilft dabei, Probleme zu vermeiden und sich und das Unternehmen nicht in eine unvorteilhafte Situation zu bringen.
Mit der „Zoll und Reise“ App können sich Mitarbeiter darüber hinaus informieren, welche Waren in welcher Menge eingeführt werden dürfen. Darüber hinaus ist ein Rechner integriert, mit dessen Hilfe man im Handumdrehen herausfindet, welche Mengen der angegeben Ware kostenfrei eingeführt werden darf.