Damit es nicht beim Fachbegriff bleibt, schauen wir uns die beiden Arten des Warenursprungs jetzt im Detail an.

1. Präferenzieller Ursprung

Der präferenzielle Ursprung spielt immer dann eine Rolle, wenn es um Zollvergünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder Präferenzabkommen geht.

Produkte aus diesen Ländern oder Regionen können von Zöllen befreit werden oder von erheblich reduzierten Zollsätzen profitieren. Dies kann Unternehmen bares Geld sparen und langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.

Wie funktioniert der präferenzielle Warenursprung in Detail?

Internationale Handelsabkommen sind auf die Förderung von wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ländern fokussiert. Es gibt verschiedene Vertragsarten dieser Abkommen:

  • Laterale Abkommen: Einseitige Abkommen, bei denen beispielsweise die EU einem Entwicklungsland Zollvorteile gewährt.
  • Bilaterale Abkommen: Hier profitieren zwei Parteien voneinander, wie im Fall von CETA zwischen der EU und Kanada.
  • Multilaterale Abkommen: Diese Abkommen umfassen mehrere Länder oder ganze Regionen, wie die Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), bei denen mehr als 160 Länder beteiligt sind.

Unternehmen können nur dann von Zollvorteilen profitieren, wenn ihre Produkte die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung erfüllen – und dies durch eine korrekte Präferenzkalkulation nachgewiesen wird.

Weitere Details findest Du in den aktuellen Regelungen der Generalzolldirektion.  Dokumente wie das EUR.1-Zertifikat oder die Ursprungserklärung werden benötigt, um diese Zollvergünstigungen zu erhalten.

2. Handelsrechtlicher Ursprung

Während der präferenzielle Ursprung vor allem mit Handelsvorteilen und Zollermäßigungen zu tun hat, geht es beim handelsrechtlichen Ursprung (oder auch nicht-präferenzielle Ursprung) vor allem um die Herkunft einer Ware im rechtlichen Kontext.

Im Wesentlichen ist der handelsrechtliche Ursprung dort, wo die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung eines Produkts stattgefunden hat. Dies bedeutet nicht zwangsläufig das Land, in dem die Ware ursprünglich produziert oder geliefert wurde.

Beispiele für den Handelsrechtlichen Warenursprung

  • Ein Produkt könnte aus einem Drittland stammen, aber die letzte Bearbeitung fand in Deutschland statt. In dem Fall wird der handelsrechtliche Ursprung in Deutschland sein.
  • Eine Mango wird aus Indien importiert. Die Mango wird mit einem speziellen Verfahren in Deutschland gefriergetrocknet und zum Verkauf in Tüten verpackt. Hierbei stellt das spezielle Verfahren in Deutschland die letzte wesentliche Be- und Verarbeitungsstufe dieses Produktes her. Daher hat die gefriergetrocknete Mango ihren Handelspolitischen Ursprung aus Deutschland und nicht aus Indien.

Hier geht es nicht um die geografische Herkunft im klassischen Sinne, sondern darum, wo die letzten entscheidenden Schritte der Produktion oder Verarbeitung stattgefunden haben.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bescheinigt diesen Ursprung, indem sie ein Ursprungszeugnis ausstellt.

„Made In“: Ein Siegel, aber kein Ursprungsnachweis

Viele denken bei der Bezeichnung „Made In“ automatisch an den Ursprung eines Produkts. Doch „Made In“ ist vielmehr ein Qualitätsversprechen und muss mit dem Handelsrechtlichen Ursprung übereinstimmen. Mehr als 80 Länder fordern diese Angabe als Importvorschrift.

Es ist aber wichtig zu wissen, dass das Siegel allein nicht als Ursprungsnachweis gilt.

Warum der Warenursprung so wichtig ist – und wie man ihn richtig nachweist

Die Unterscheidung zwischen präferenziellen und handelsrechtlichen Ursprüngen ist nicht nur ein theoretisches Konstrukt, sondern hat konkrete Auswirkungen auf den internationalen Handel.

Was passiert, wenn der Warenursprung nicht korrekt ermittelt wird?

  • Werden Zollvergünstigungen nicht genutzt, zahlen Unternehmen unnötig hohe Zölle.
  • In manchen Fällen kann ein Fehler beim Ursprung sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispiel Präferenzieller Ursprung

Hier profitieren Unternehmen von günstigeren Zöllen, wenn ihre Produkte aus einem Land kommen, mit dem ein Handelsabkommen besteht. Ein EUR.1-Zertifikat oder eine Ursprungserklärung muss dann den Ursprung nachweisen, um den günstigeren Zollsatz zu erhalten.

Beispiel Handelsrechtlicher Ursprung

Hierbei geht es hingegen darum, Antidumpingzölle zu vermeiden oder Handelsbeschränkungen korrekt zu erfüllen. Hier wird der Ursprung von der IHK bestätigt, und die Nachweise spielen eine entscheidende Rolle.

Die Praxis: So funktioniert der Ursprung im Zollalltag

In der Praxis ist es für Unternehmen entscheidend, ihre Stammdaten zu pflegen – und zwar korrekt. Das Problem: Zu oft sehen wir in Projekten mit unseren Kunden, dass der Handelsrechtliche Ursprung in Systemen falsch gepflegt wird.

So wird beispielsweise oftmals als Warenursprung das Land des Lieferanten angegeben. Aber nur, weil ein Produkt eines Lieferanten aus den Niederlanden kommt, heißt es noch lange nicht, dass das Produkt auch wirklich dessen Ursprung hat. Manche Lieferanten geben vorerst keine Herkunft ihrer Produkte auf Lieferscheinen oder Rechnungen.

Die richtige Pflege dieser Daten hat einen klaren Vorteil: Sie erleichtert den Handel und ermöglicht es Unternehmen, Zollvorteile zu nutzen, die ihre Produkte auf internationalen Märkten wettbewerbsfähiger machen. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden wird dadurch reibungsloser, da alle Ursprungsnachweise korrekt und transparent dokumentiert sind.

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Fazit

Der Warenursprung ist mehr als nur ein Detail in den Stammdaten. Die Unterscheidung zwischen präferenziellen und handelsrechtlichen Ursprüngen ist entscheidend für den Erfolg im internationalen Handel. Unternehmen, die diese Unterscheidung verstehen und ihre Ursprungsnachweise korrekt pflegen, profitieren von Zollvorteilen, rechtlicher Sicherheit und einer reibungsloseren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und Behörden.

Wer seinen Ursprung richtig bestimmt, hat nicht nur in der Theorie, sondern auch praktisch einen Wettbewerbsvorteil – und kann sicherstellen, dass der Handel mit internationalen Märkten reibungslos funktioniert.

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