Am 31. Oktober 2025 hat die Europäische Union die Kombinierte Nomenklatur 2026 (KN 2026) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit dieser Verordnung legt die Kommission die jährlich aktualisierte Fassung des europäischen Zolltarifs vor.
Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Eine erste Änderung im Kapitel 95 gilt sogar bereits seit dem 1. November 2025.
Was ist die Kombinierte Nomenklatur und warum ist sie so wichtig?
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das zentrale Klassifikationssystem der Europäischen Union für die Einreihung von Waren im internationalen Handel.
Sie wurde ursprünglich mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 eingeführt und bildet heute die Grundlage für:
- das deutsche Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
- den achtstelligen EU-Zolltarif (KN),
- den zehnstelligen TARIC (Integrierter Zolltarif der EU) sowie
- den elfstelligen deutschen Zolltarif für Importe.
Kurz gesagt: Jede Ware, die in die oder aus der EU gehandelt wird, trägt eine KN-Nummer.
Sie entscheidet über den Zollsatz, statistische Erfassung, Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften, aber auch über Themen wie Ursprungsregeln, Präferenznachweise oder CBAM-Meldungen (Carbon Border Adjustment Mechanism).
Entsprechend groß ist die praktische Bedeutung der jährlich angepassten Kombinierten Nomenklatur für alle exportierenden und importierenden Unternehmen.
Ziele der Anpassung 2026
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 reagiert die Europäische Kommission auf Veränderungen in Technologie, Handel und Umweltpolitik.
Die KN 2026 soll die Struktur vereinfachen, neue Produktgruppen aufnehmen und bestehende Positionen klarer definieren, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Darüber hinaus trägt die Überarbeitung zur besseren statistischen Erfassung neuer Technologien bei, insbesondere in Bereichen, die für die grüne Transformation und Digitalisierung relevant sind. Beispielsweise werden Batteriematerialien, Erzeugnisse der Photovoltaik oder Bauteile für Windkraftanlagen nun deutlich differenzierter erfasst.
Dadurch lassen sich Handelsströme in diesen Schlüsselindustrien künftig präziser auswerten und politisch steuern.
Neue Unterpositionen im Zolltarif ab 2026
Mit der KN 2026 führt die Kommission eine Reihe neuer achtstelliger Unterpositionen ein.
Sie betreffen vor allem Produkte, die im Zusammenhang mit Energiewende, Klimaschutz und Technologieentwicklung stehen.
- Kapitel 28:
Einführung neuer Unterpositionen für Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxide (NMC) und Lithiumeisenphosphat (LFP). Diese Stoffe sind zentrale Komponenten moderner Lithium-Ionen-Batterien.
- Kapitel 29:
Aufnahme zusätzlicher chemischer Verbindungen, z. B. Dekabromdiphenylether, Perfluoroctansäuren und deren Salze. Ziel ist eine präzisere Erfassung und bessere Kontrolle potenziell umweltrelevanter Stoffe.
- Kapitel 38:
Neue Codes für künstlichen Grafit und Photovoltaik-Wafer. Damit werden zentrale Materialien der Solar- und Speicherindustrie erstmals differenziert erfasst.
- Kapitel 73:
Neue Unterpositionen für Stahlrohrtürme und Turmsegmente von Windkraftanlagen. Dies erleichtert die statistische Erfassung von Komponenten im Bereich der erneuerbaren Energien.
- Kapitel 84:
Neue Einreihungen für Rotoren und Statoren von Wasserturbinen sowie Rotorblätter für Windkraftanlagen. Damit reagiert die KN auf die wachsende Bedeutung der Wasserkraft und der Onshore- sowie Offshore-Windenergie.
- Kapitel 85:
Neue Unterpositionen für Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen, Wechselrichter mit MPP-Tracking-Funktion, Separatoren aus Kunststofffolie und Baugruppen aus gestapelten galvanischen Zellen. Diese Änderungen sind insbesondere für Hersteller und Importeure von Energie- und Speichertechnik relevant.
Darüber hinaus wird Dichlorethylen künftig nicht mehr als Derivat von Ethan eingereiht.
Diese chemische Verbindung fällt nun unter Mischungen halogenierter Derivate von Ethylen oder Propylen, was eine angepasste Tarifierung erforderlich macht.
Angepasste Beschreibungen und Maßeinheiten in der neuen Version der Kombinierten Nomenklatur
Neben den neuen Unterpositionen enthält die Verordnung auch redaktionelle und technische Anpassungen, um die Lesbarkeit und Eindeutigkeit zu verbessern:
- In den Unterpositionen 7317 00 (Stahlschrauben) und 8427 20 11 (Flurförderzeuge) wurden die Beschreibungen überarbeitet.
- Für mehrere Codenummern wurden Fußnoten neu zugeordnet, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.
- Beim KN-Code 7019 19 00 (Glasfasern) wurde die besondere Maßeinheit gestrichen, um statistische Doppelungen zu vermeiden.
Diese Anpassungen sind zwar formal, aber für die korrekte Codierung in Zollsystemen und statistischen Meldungen entscheidend.
Sonderregelung: Weihnachtsartikel schon seit 1. November 2025 von den neuen Zolltarifnummern betroffen
- Eine Änderung ist bereits vorzeitig in Kraft getreten: Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 wurde gestrichen. Diese Anmerkung legte bislang fest, dass zur Unterposition 9505 10 auch traditionelle Weihnachts- und Adventsartikel sowie Dekorationen für Weihnachtsbäume gehören.
Da die EU eine einheitliche Einreihung dieser Waren anstrebt, gilt diese Änderung seit dem 1. November 2025 – also bereits einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt.
Für Unternehmen, die Weihnachtsartikel importieren oder exportieren, ist diese Anpassung besonders relevant. Sie sollten prüfen, ob ihre bisherigen Warennummern noch korrekt sind, da sich die Einreihung künftig auf andere Unterpositionen stützen kann.
Inkrafttreten und nationale Umsetzung der neuen Kombinierten Nomenklatur
Die restlichen Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. In Deutschland wird das Statistische Bundesamt (DESTATIS) die neuen Codenummern und Textfassungen in das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik übernehmen.
Sobald die nationale Fassung veröffentlicht ist, können Unternehmen ihre ERP-, Zoll- und Statistikanwendungen aktualisieren.
Die Veröffentlichung durch DESTATIS erfolgt üblicherweise im Dezember, sodass ausreichend Zeit für die Umstellung bleibt.
Fazit
Mit der KN 2026 setzt die Europäische Union ein klares Signal für die Modernisierung und ökologische Ausrichtung des Zolltarifs. Die neuen Unterpositionen schaffen Transparenz in zukunftsrelevanten Branchen – von Batteriechemie über Photovoltaik bis hin zur Wasserstofftechnologie.
Für Dich bedeutet das:
- Tarifierungen prüfen,
- Zolltarifnummern anpassen,
- und Stammdaten rechtzeitig aktualisieren, um zum Jahreswechsel 2025/26 reibungslose Abläufe zu sichern.
Besonders betroffen sind Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Energietechnik und Handel mit grünen Technologien.
Wer hier frühzeitig reagiert, bleibt zollrechtlich auf der sicheren Seite und stellt sicher, dass auch statistische Meldungen und CBAM-Erklärungen korrekt bleiben.