18. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Am 18. Juli 2025 hat die Europäische Union ihr mittlerweile 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. "Das neue Sanktionspaket ist eines der stärksten überhaupt”, so Kaja Kallas, Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission.

Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf fünf Bausteine:

  • Russlands Energieeinnahmen senken
  • Bankensektor treffen
  • Rüstungsindustrie schwächen
  • Sanktionsumgehung bekämpfen
  • Rechenschaft für Kriegsverbrechen

Das 18. Paket enthält auch neue Sanktionen gegen Belarus.

Alle Entwicklungen im Überblick findest Du in der offiziellen Zeitleiste der EU-Sanktionen gegen Russland.

Energie-Sanktionen im 18. EU-Sanktionspaket

  • Ölpreisobergrenze: Senkung von 60 auf 47,6 USD pro Barrel und Einführung eines dynamischen Mechanismus, der die Grenze künftig 15 % unter dem Durchschnittspreis für Ural-Rohöl der letzten sechs Monate festlegt.
  • Transaktionsverbot Nord Stream 1 und 2: EU-Betreibern sind jegliche Transaktionen im Zusammenhang mit den Nord Stream-Pipelines untersagt.
  • Einfuhrverbot für raffinierte Produkte: Verbot der Einfuhr raffinierter Ölerzeugnisse aus russischem Rohöl, auch wenn sie im Ausland verarbeitet wurden. Ziel: Ausschluss russischen Öls vom EU-Markt.

Maßnahmen gegen Russlands Schattenflotte

  • Erweiterung der Schiffsliste: Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für weitere 105 Schiffe der russischen Schattenflotte. Die Liste umfasst jetzt insgesamt 444 Schiffe.
  • Wertschöpfungskette der Schattenflotte: Sanktionen inklusive Vermögenssperren und Reiseverboten entlang der gesamten Lieferkette – u. a. Reedereien, Händler, Raffinerie (mit Rosneft-Beteiligung) etc.

Sanktionen gegen russische Banken und Finanzsysteme

  • Transaktionsverbot für Banken: Das bisherige Verbot spezialisierter Finanznachrichtendienste wird auf ein vollständiges Transaktionsverbot ausgeweitet. Betroffen sind 23 börsennotierte russische Banken, zusätzlich 22 neue – insgesamt 45 Institute. EU-Unternehmen dürfen mit diesen keinerlei Geschäfte mehr tätigen.
  • Drittländer und Kryptowerte: Verbot von Transaktionen mit Finanzakteuren aus Drittstaaten, inkl. Krypto-Anbietern, die Sanktionen umgehen oder mit dem russischen Finanzsystem kooperieren.
  • RDIF-Verbote: Neues Transaktionsverbot gegen Russian Direct Investment Fund (RDIF), seine Beteiligungen und unterstützende Finanzinstitute. Das Ziel ist die Blockade russischer Zugänge zu globalen Finanzmärkten und Devisenquellen.
  • Banksoftware-Verbot: Verbot der Bereitstellung bestimmter Banksoftware an russische Behörden und Unternehmen, um weiter den Finanzsektor einzuschränken.

Neue Listung von Unternehmen der russischen Militärlieferkette und chinesische Zulieferer

  • Sanktionen gegen 14 Personen und 41 Unternehmen: Diese unterliegen nun dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Liste umfasst über 2.500 Personen und Unternehmen seit Beginn der Sanktionen.
  • Zulieferer der Militärindustrie: Gelistet werden Unternehmen der russischen Militärlieferkette, darunter auch Firmen aus China, die kriegsrelevante Güter liefern.

Exportverbote und Handelsbeschränkungen: Diese Warengruppen sind vom 18. Sanktionspaket betroffen

Mit dem 18. Sanktionspaket kommen neue Exportbeschränkungen und Verbote hinzu, um den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu stören und zu schwächen. Dazu gehören:

Anhang VII: Neue Beschränkungen für zusätzliche Güter und Technologien:

  • sechs chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Festkörpertreibstoffen verwendet werden
  • zwei Arten von Computer Numerical Control (CNC)-Werkzeugmaschinen, die für die Herstellung von Schlachtfeldausrüstung verwendet werden, z. B. von Kh-59-Marschflugkörpern, unbemannten Luftfahrzeugen, Hubschrauberkomponenten und Panzern.

Anhang XXIII: Weitere Ausfuhrverbote im Umfang von mehr als 2,5 Mrd. €:

  • Maschinen und Geräte, insbesondere Maschinen, die im Energiesektor verwendet werden, wie Gasturbinen
  • Chemikalien, insbesondere solche, die als Rohstoffe in der Industrie verwendet werden
  • bestimmte Metalle wie raffiniertes Kupfer und Waren aus Kupfer, Aluminium
  • Waren aus Aluminium, Waren aus Stahl und Kunststoffen

Anhang IV: Listung von weiteren 26 Personen, Organisationen und Einrichtungen:

  • 15 Unternehmen mit Sitz in Russland und 11 in anderen Drittländern (4 in der Türkei und 7 in China/Hongkong).

Neue Catch-all-Regelung zur verschärften Kontrolle sensibler Ausfuhren und Bekämpfung von Sanktionsumgehungen

Mit dem Paket wird eine spezielle „Catch-all-Regelung“ eingeführt. Das Ziel ist die Verhinderung der Umgehung von Sanktionen durch Drittländer, insbesondere bei der Weiterleitung sensibler Güter nach Russland. Die „Catch-all-Regelung“ ist eine neue Kontrollvorschrift, die es EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, verdächtige Ausfuhren fortschrittlicher Technologien zu stoppen auch wenn sie nicht explizit gelistet sind. Die EU stärkt so Zoll- und Exportkontrollbehörden bei der Bekämpfung von Sanktionsumgehung.

Warum die EU weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen hat

In den Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt.

Weitere Details und Antworten zum 18. Sanktionspaket findest Du auch in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 17. Juli.

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Fazit

Mit dem 18. Sanktionspaket zeigt die EU erneut, dass sie bereit ist, wirtschaftlichen Druck auf Russland auszuüben – gezielt, koordiniert und mit neuen Instrumenten wie der Catch-all-Regelung. Für Unternehmen bedeutet das: Es bleibt keine Zeit für Passivität.

Wer mit Russland oder Belarus Handel betreibt oder indirekt von betroffenen Lieferketten abhängig ist, sollte jetzt handeln:

  • Prüfe bestehende Geschäftsbeziehungen und Vertragsstrukturen
  • Halte interne Prozesse und Datenlage sanktionskonform
  • Beziehe Compliance, Exportkontrolle und Zoll frühzeitig ein

Denn eines ist klar: Die nächste Sanktionsrunde kommt bestimmt – und wer gut vorbereitet ist, kann Risiken minimieren und handlungsfähig bleiben.