Am 23. Oktober 2025 hat die Europäische Union ihr mittlerweile 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Das neue Sanktionspaket erhöht den Druck auf die russische Kriegswirtschaft erheblich und richtet sich gegen Schlüsselsektoren wie Energie, Finanzen, die militärische Industriebasis, Sonderwirtschaftszonen sowie Enabler und Profiteure ihres Angriffskriegs.
Das 19. Paket enthält auch neue Sanktionen gegen Belarus, die den gegen Russland verhängten Maßnahmen entsprechen.
Die Details zum Sanktionspaket sind hier zu finden:
Die gesamte Entwicklungen restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland seit 2014 können in der chronologischen Zeitleiste nachvollzogen werden.
Sanktionen auf russische Energieunternehmen & LNG-Importe
Verbot der Einfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG) ab dem 1. Januar 2027 für langfristige Verträge und innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Sanktionen für kurzfristige Verträge.
Vollständiges Transaktionsverbot für die großen Unternehmen Rosneft und Gazprom Neft.
Die EU sanktioniert erstmals Drittlandsunternehmen, darunter chinesische Raffinerien und Händler, die russisches Rohöl kaufen.
Maßnahmen gegen Russlands Schattenflotte und Ölexporte
Erweiterung der Schiffsliste (Anhang XLII EU VO 833/2014): Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr für weitere 117 Schiffe der russischen Schattenflotte. Die Liste umfasst jetzt insgesamt 557 Schiffe.
Wertschöpfungskette der Schattenflotte: Zusätzliche Sanktionen unter anderem gegen Litasco Middle East DMCC, Lukoils prominentes Schattenflotten-Enabler mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sowie gegen Seeregister, die Schattenflottenschiffen falsche Flaggen verleihen. Darüber hinaus werden zwei Ölhandelsunternehmen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) in den Anwendungsbereich des Transaktionsverbots aufgenommen.
Sanktionen gegen russische und zentralasiatische Banken
Transaktionsverbot: Transaktionsverbot mit fünf weiteren russischen Banken und fünf Banken aus Drittländern in Zentralasien. Den Wirtschaftsbeteiligten in der EU ist es untersagt, Transaktionen mit diesen Finanzbeteiligten durchzuführen.
Zahlungen: neue Verbote des russischen Zahlungskarten- und Schnellzahlungssystems (Mir und SBP). In den Maßnahmen sind auch vier neue Finanzinstitute in Belarus und Kasachstan aufgeführt, die das russische Zahlungssystem (SPFS) nutzen.
Kryptowährungen und Börsen: Erstmals werden Sanktionen gegen eine Rubel-gestützte Stablecoin (A7A5), deren Emittenten in Kirgisistan und eine Handelsplattform verhängt. Auch eine Kryptowährungsbörse in Paraguay wird sanktioniert. EU-Betreibern ist es untersagt, Kryptodienste und bestimmte Fintech-Dienste für Russland anzubieten.
Handelsmaßnahmen: Neue Exportverbote für kritische Güter und Rohstoffe
Neue Exportbeschränkungen und -Verbote hinzu, um den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu stören und zu schwächen. Dazu gehören:
Anhang VII Beschränkungen für zusätzliche Güter und Technologien: Elektronische Komponenten, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien zur Herstellung von Treibmitteln sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen, die für Militärsysteme gebraucht werden.
Anhang XXIII weitere Ausfuhrverbote
Neuer Anhang XXIIIG: Ausfuhrverbote für Waren wie Salze und Erze, Baumaterialien und Kautschukerzeugnisse im Wert von 155 Mio.
Anhang IV Listung von weiteren 45 Personen, Organisationen und Einrichtungen: Dazu gehören 28 Niederlassungen in Russland und 17 in Drittländern (12 in China, einschließlich Hongkong, 3 in Indien und 2 in Thailand).
Handelsmaßnahmen: Neue Exportverbote für kritische Güter und Rohstoffe
Neue Exportbeschränkungen und -Verbote hinzu, um den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu stören und zu schwächen. Dazu gehören:
Anhang VII Beschränkungen für zusätzliche Güter und Technologien: Elektronische Komponenten, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien zur Herstellung von Treibmitteln sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen, die für Militärsysteme gebraucht werden.
Anhang XXIII weitere Ausfuhrverbote
Neuer Anhang XXIIIG: Ausfuhrverbote für Waren wie Salze und Erze, Baumaterialien und Kautschukerzeugnisse im Wert von 155 Mio.
Anhang IV Listung von weiteren 45 Personen, Organisationen und Einrichtungen: Dazu gehören 28 Niederlassungen in Russland und 17 in Drittländern (12 in China, einschließlich Hongkong, 3 in Indien und 2 in Thailand).
Neue gelistete Personen und Organisationen auf der Sanktionsliste
69 neue Einträge auf der Sanktionsliste: Betroffen sind Oligarchen, Energieunternehmen, Goldproduzenten, Schattenflottenbetreiber und chinesische Staatsunternehmen. Sie unterliegen nun dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Es wurden 11 weitere Personen, die an der Entführung und Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt sind, gelistet. Ein neues Aufnahmekriterium soll künftige Sanktionen gegen Verantwortliche erleichtern.
Weitere Einschränkungen: KI-Dienste, Diplomatie & Rückversicherungen
Maßnahmen gegen Russlands Sonderwirtschaftszonen: Zwei russische Sonderwirtschaftszonen (Alabuga und Technopolis Moskau) unterliegen einem umfassenden Vertragsverbot.
Dienstverbote: Diese betreffen digitale Fähigkeiten, KI-Dienste und weltraumgestützte Dienste. Für nicht verbotene Dienstleistungen an die russische Regierung gilt künftig eine Vorabgenehmigungspflicht.
Verbot der Rückversicherung: Rückversicherungsdienstleistungen für russische Schiffe und Luftfahrzeuge sind für bis zu fünf Jahre nach Verkauf an Drittländer verboten.
Russische Diplomaten: Verpflichtung für russische Diplomaten, die EU-Mitgliedstaaten im Voraus zu informieren, wenn sie im Schengen-Raum reisen.
Russische Vermögenswerte: Aus den eingefrorenen Vermögenswerten wird der Ukraine ein Reparationsdarlehen zur Verfügung gestellt. Die Ukraine soll das Darlehen zurückzahlen, wenn Russland Reparationszahlungen leistet.
Fazit
Mit dem 19. Sanktionspaket verfestigt die EU ihren Kurs: Die Maßnahmen werden gezielter, globaler und komplexer. Besonders deutlich wird das beim Vorgehen gegen Schattenflotten, bei Finanzsanktionen gegen Drittstaatenakteure und dem zunehmenden Fokus auf digitale Dienste und Kryptowährungen.
Für Unternehmen gilt: Es reicht nicht mehr aus, nur Russland als direkten Markt im Blick zu haben. Auch indirekte Geschäftsbeziehungen – etwa über Handelspartner, Lieferketten oder Zahlungsdienstleister – müssen konsequent geprüft werden. Denn wer hier nicht auf dem aktuellen Stand ist, riskiert konkrete Verstöße gegen geltendes EU-Recht.