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EU-Trader-Portal

Der digitale Knotenpunkt des europäischen Handels und Pflichtprogramm für alle Zollbeauftragten

Aktualisiert: 03.07.2024 Publiziert: 09.06.2024

Europa ist ein globales Paradebeispiel für Einigkeit, Zusammenhalt und die Kraft der gemeinschaftlichen Entwicklung. Für manch einen mag sich das z.B. in Werten, Kultur oder Kulinarik äußern; ein nicht minder zentraler Erfolgsbaustein für den Erfolg dieser Union, ist aber ebenso sehr der vernetzte und gemeinschaftliche Handel. Ein Aushängeschild hierfür ist mit Sicherheit die europäische Zollunion. Um diese weiter zu stärken und Zukunftsfähig zu halten hat die EU das „EU Trader Portal“ entwickelt.

In diesem Artikel wollen wir einmal beleuchten, was es damit überhaupt genau auf sich hat, warum es ein Pflichtprogramm für alle Zollbeauftragten ist, aber auch, welche Fragen aktuell offenbleiben.
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„EU Trader Portal, was ist das, was kann das?“

Mit dem EU Trader Portal bietet die Europäischen Kommission eine zentrale Online-Plattform, die es Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, mit verschiedenen EU-Zollsystemen innerhalb einer Anwendung zu interagieren. Aktuell ist bereits der Zugriff auf folgende Zoll-Systeme möglich:
  • Authorised Economic Operators (AEO): Für Wirtschaftsbeteiligte, die den Status eines “Authorised Economic Operator” haben.
  • European Binding Tariff Information (EBTI): Für verbindliche Zolltarifauskünfte.
  • Information Sheet on Special Procedures (INF): Für spezielle Verfahren im Zollbereich.
  • Registered Exporter system (REX): Für registrierte Exporteure.

Neben dem Zugriff auf die verschiedenen Zollsysteme, bietet das Portal auch weitere zentrale Funktionalitäten, wie i.e.:

  • Antragsstellung auf mitgliedstaatenübergreifende zollrechtliche Bewilligungen
  • Elektronische Antragstellung auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für andere EU-Staaten.
  • ICS2 Shared Trader Interface
  • Specific Trader Portal (STI-STP)

Pflichtprogramm für Zollbeauftragte

Welchem Zollbeauftragten das bis hierhin noch nicht Argumente genug für das EU Trader Portal sind, wird wohl mittel- bis langfristig trotzdem nicht um die Nutzung des Online-Portals herumkommen.
Seit dem 29. Juni 2023 sind nämlich die Verfahrensweisen „UUM“ & „DS“ vom Zoll abgeschaltet; entsprechende Zertifikate müssen seither über das EU Trader Portal unter dem „Identitätsmanagement“ verwaltet werden.

Was braucht es zur Nutzung?

Die Nutzungshürden für das EU Trader Portal sind zum Glück sehr gering, zumindest für einen Zollbeauftragten bzw. Unternehmen. Zur Nutzung des Portals wird jeweilig benötigt:

  • Eine EORI-Nummer und
  • Ein Elster-Konto

Für einen möglichst reibungs- und hürdenlosen Arbeitsalltag aller Zollagenten und -beauftragten können im EU Trader Portal auch Bevollmächtigungen hinterlegt werden. Einzige Heraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber selbst ebenfalls beim EU Trader Portal registriert ist. Bei der Bevollmächtigung kann genau festgelegt werden, welche Anwendungen und Systeme die Bevollmächtigten nutzen dürfen und welche nicht.

„EU Trader Portal, was kann es (noch) nicht?“

Wie bis hierhin bereits ersichtlich wird, bietet das EU Trader Portal bereits einen großen Umfang an Dienstleistungen, Funktionen und Zollsystemen um den Handel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Leider resultiert aus dieser Großzahl an Möglichkeiten aktuell auch noch eines der Probleme des Portals; die Bedienbarkeit.

Die Hauptkritikpunkte der Nutzer sind hierbei die Komplexität und Vielzahl an Optionen auf dem Portal, diese erschweren es auf der Nutzeroberfläche zu navigieren. Daran angegliedert vermissen einige Nutzer auch entsprechendes Dokumentations- und Schulungsmaterial, um eine effektive Nutzung des Portals erlernen zu können.

Sollten Anwendungsprobleme auftreten, bietet der Zoll allerdings auch einen Service Desk zur Unterstützung und Lösung aufkommender Fragen und Probleme

Das Zukunftsportal

Auch wenn technische Schwierigkeiten natürlich immer ein Ärgernis darstellen, sollte aber auch erwähnt sein, dass das EU Trader Portal verhältnismäßig noch in den Kinderschuhen steckt und die Benutzerfreundlichkeit fortwährend verbessert wird.

Außerdem überwiegen an dieser Stelle auch heute schon die Vorteile und Notwendigkeit des EU Trader Portals; eine zentralen Zollanwendung für den europäischen Handel und dessen umgebende Systeme.

Die Vision für das EU Trader Portal ist übrigens klar; alle EU-Zollsysteme werden an das Portal angeschlossen sein, so auch die europäische Kommission:

„As the aim of this portal is to harmonise the accesses to the different EU customs systems, it is expected that in a near future all other EU customs systems will be connected to this portal.”

Fazit
Das EU Trader Portal kann ein zentraler Baustein für die Digitalisierung des Zolls und die Weiterentwicklung des europäischen Handels werden. Für Zollbeauftragte wird es wohl zum unersetzlichen Begleiter im Arbeitsalltag werden, auch wenn bei der Bedienung manchmal noch eine gewisse Frustrationstoleranz helfen mag. (Aber diese haben die Zollbeauftragten ohnehin schon inne.)

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