Was sind Incoterms?
Generell definieren die Incoterms, oder International Commercial Terms, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei der Lieferung von Waren. Sie wurden erstmals von der Internationalen Handelskammer (ICC) im Jahr 1936 entwickelt und werden seitdem alle 10 Jahre aktualisiert, um den sich ändernden Anforderungen des globalen Handels gerecht zu werden.
Die Incoterms definieren verschiedene Aspekte des Handels, darunter:
- Lieferort: wo findet die Übergabe der Waren zwischen dem Verkäufer und dem Käufer statt, bspw. am Ursprungsort des Verkäufers oder am Bestimmungsort des Käufers
- Verantwortlichkeiten: welche Aufgaben und Kosten tragen der Verkäufer und der Käufer wie etwa Transportkosten, Zollabfertigung, Versicherung und Risikotransfer
Kurzum: Wann geht die Ware vom Verkäufer auf den Käufer über, wer trägt die Transportkosten, wer übernimmt ab wann die Haftung bei Verlust/Beschädigung oder auch Versicherungskosten.
Viele nehmen an, dass es sich bei den Incoterms um Zollbestimmungen handelt. Allerdings legen die Incoterms die Lieferbedingungen für Kaufverträge zwischen 2 Parteien im nationalen und internationalen Handelsgeschäft fest. Sie ersetzen dabei keine gesetzlichen Vorschriften, sondern dienen als Regelwerk.
Die verschiedenen Incoterms-Regeln erklärt
Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms.
Die Bedeutung der verschiedenen Incoterms-Regeln liegt darin, dass sie Unternehmen die Flexibilität bieten, die am besten geeigneten Bedingungen für ihre spezifischen Handelsaktivitäten auszuwählen.
Grundsätzlich gilt: Für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach der Käufer zuständig.
Die nachfolgenden Klauseln gelten für alle Transportarten
- EXW Ab Werk (Ex Works)
- FCA Frei Frachtführer (Free Carrier)
- CPT Frachtfrei (Carriage Paid to)
- CIP Frachtfrei versichert (Carriage and Insurace Paid to)
- DAP Geliefert benannter Ort (Delivered at place)
- DPU Geliefert benannter Ort entladen (Delivered at place unloaded)
- DDP Geliefert verzollt (Delivery Duty Paid)
Die 4 Klauseln sind nur für die See- und Binnenschifffahrt gedacht
- FAS Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship)
- FOB Frei an Board (Free On Board)
- CFR Kosten und Fracht (Cost and Freight)
- CIF Kosten, Versicherung und Fracht (Cost Insurance Freight)
Die Incoterms machen keine Aussage zu anwendbarem Recht, wie z.B. Finanzierung, Versicherung, Transport, Dienstleistung oder Software/Lizenzverträgen, denn hier greifen andere Rechtsgrundlagen, wie z.B. Marken, Steuer-Transportrecht oder andere.
Beschreibungen der Incoterms-Klauseln
Gruppe E- Abholklausel:
Sie ist dann die richtige Wahl, wenn der Käufer die Risiken und die Kosten der gesamten Transportstrecke ab dem Werk des Verkäufers tragen soll und dies auch tatsächlich kann, da sämtliche Kosten ab dem benanntem Abholort zulasten des Käufers gehen. Außerdem beginnt der Gefahrenübergang auf den Käufer ab Bereitstellung der Waren am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer.
Gruppe F-Absenderklauseln:
Sie bieten sich an, wenn der Käufer nicht die Kosten und das Risiko für den gesamten Transportweg, sondern nur für den Haupttransport tragen soll. In diesem Zusammenhang bedeutet „frei“, dass der Käufer die Kosten ab dem benannten Liefer-Abholort zu tragen hat, was natürlich auch das Firmengelände des Verkäufers sein kann, somit gäbe es auch keinen Vorlauf, den der Verkäufer zu tragen hat, aber bis zum vereinbarten Übergabeort trägt der Verkäufer das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware.
Gruppe C-Absenderklauseln:
Diese Klausel sollte gewählt werden, wenn die Kosten des Haupttransports vom Verkäufer übernommen werden sollen. Die Transportkosten bis vereinbarten Übergabeort (Hafen; Flughafen, Bahnterminal, etc,) gehen zulasten des Verkäufers, aber mit Übergabe der Ware an den Frachtführer geht der Gefahrenübergang bereits auf den Käufer über, d.h. der Käufer ist für Beschädigung und Verlust im Abgangsland verantwortlich, aber die Kosten des Transports und Auswahl des Frachtführers bestimmt der Verkäufer bis zum Bestimmungsort im Zielland.
Gruppe D-Ankunftsklauseln:
Hier zahlt der Verkäufer den Transport und anderen Kosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort, was ein Hafen; Flughafen, Terminal oder Lager des Kunden sein kann. Die Gefahr der Beschädigung/Verlust geht erst mit der Bereitstellung der Ware am Bestimmungsort auf den Käufer über
Je nach gewählter Incoterms-Regel können sich die finanziellen Auswirkungen erheblich unterscheiden. Käufer und Verkäufer müssen die Vereinbarungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie die wirtschaftlichen Aspekte des internationalen Handelsvertrags verstehen.
Wir unterstützen dich gerne dabei die richtigen Incoterms auszuwählen, um Kosten zu optimieren und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens zu steigern.