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Plastikverpackungssteuer – Ist sie für dein Unternehmen relevant?

Aktualisiert: 23.05.2023 Publiziert: 16.05.2023

Die britische Plastikverpackungssteuer – Ist dein Unternehmen betroffen?

Wusstes du, dass seit dem 1. April 2022 bei der Einfuhr von plastikverpackten Waren nach Großbritannien eine Plastikverpackungssteuer anfällt?

Nein? Dann geht es dir wie vielen anderen Unternehmen.

Für Unternehmen, die plastikverpackte Waren oder Kunststoffverpackungen nach Großbritannien exportieren oder dort Verpackungsmaterialien herstellen besteht seit April 2023 eine Pflicht zum Handeln.

Wir geben Dir in unserem heutigen Beitrag einen Überblick darüber, wer diese Pflicht erfüllen muss und wie sich diese gestaltet.

 

Welche Pflichten haben Unternehmen?

Das Ziel der neuen Plastikverpackungssteuer (Plastic Packing Tax) ist die Umwelt zu entlasten und Unternehmen dazu motivieren, mehr recyceltes Material bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen zu verwenden.

Die Pflicht zur steuerlichen Registrierung tritt ein, wenn Hersteller und Importeure mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen innerhalb von 12 Monaten produzieren oder einführen. Hierbei müssen auch Produktverpackungen und Versandmaterial berücksichtigt werden. Außerdem ist zu beachten, dass eine Registrierung bereits erfolgen muss, sobald die Wertschwelle voraussichtlich innerhalb der nächsten 30 Tage überschritten wird.

Beispiel: Ein Unternehmen nimmt am 15. Juli einen Auftrag an, bis zum 31. Juli 12 Tonnen Kunststoffverpackung herzustellen. Somit ist das Unternehmen ab dem 15. Juli und spätestens bis zum 14. August dazu verpflichtet, sich zu registrieren.

Wenn ein Unternehmen diese Wertschwelle von 10 Tonnen nicht erreicht, ist dieses trotzdem verpflichtet bestimmte Dokumentations- und Kontrollpflichten zu erfüllen. Mitunter um nachzuweisen, dass sie die Mengenschwelle nicht überschreiten. Auch wenn die 10 Tonnen nicht überschritten werden, dient die Dokumentation als Beweis, dass keine Registrierung notwendig ist, oder als Beurteilung, wann die Registrierungspflicht eventuell eintreten könnte.

Die Dokumentation muss belegen, wie die Zahlen in der Steuererklärung berechnet wurden, z.B. werden Beweise für recycelten Inhalt und Export erwartet. Dokumentation und Belege müssen für 6 Jahre nach dem Ende der Steuerperiode aufgehoben werden. Das Gewicht muss in Tonnen, Kilogramm und Gramm aufgezeichnet werden.

 

Gibt es Ausnahmen?

Die Steuer wird nicht erhoben, wenn die Kunststoffverpackung mindestens 30 Prozent recyceltes Plastik enthält. Eine Registrierung ist unter Umständen dennoch notwendig, wenn der Schwellenwert von 10 Tonnen innerhalb von zwölf Monaten überschritten wird.

Ja, in bestimmten Fällen entfällt die Plastikverpackungssteuer. Die Ware unterliegt weder der Steuerpflicht noch muss sie bei der Berechnung der Mengengrenze berücksichtigt werden, wenn:

  • die Verpackungsfunktion der Lagerfunktion untergeordnet ist (z.B: Werkzeugkästen);
  • die Verpackung Bestandteil der Ware ist (z.B: Druckerpatronen oder Teebeutel);
  • die Verpackung primär für die Wiederverwendung zur Präsentation der Ware konzipiert ist;
  • es sich um Transportverpackungen für importierte Waren handelt,

 

Wie hoch ist die Plastiksteuer?

Zum Inflationsausgleich wurde der Steuertarif zum 1. April 2023 angehoben. Mit der Erhöhung um 10,83 GBP pro Tonne, beträgt der neue Steuertarif dann 210,83 GBP pro Tonne steuerpflichtiger Einmalplastikverpackung.

 

Wie erfolgt die Beurteilung zur Steuerpflicht?

Folgende Gegebenheiten führen zu einer Steuerpflicht:

  • Die Herstellung von steuerpflichtigen Verpackungsmaterialien in Großbritannien.
  • Die Einfuhr von steuerpflichtigen Verpackungsmaterialien.
  • Die Einfuhr von in Plastik verpackten Waren.

 

Doch wie sollten sich deutsche Unternehmen nun vorbereiten?

Wer selbst als Importeur in eigenem Namen Verpackungen einführt, muss die Registrierungspflichten beachten und gegebenenfalls Steuern abführen.
Importeure müssen bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen. Dazu zählen:

  • Gesamtgewicht und Aufschlüsselung nach Gewicht der Materialien, die zur Herstellung der Kunststoffverpackung verwendet wurden;
  • Informationen zur Bestimmung, ob die Verpackung überwiegend aus Kunststoff besteht und wie hoch der Anteil des recycelten Kunststoffs ist;
  • falls Ausnahmen bestehen: das Gewicht der ausgenommenen Kunststoffverpackung sowie der Grund für die Ausnahme.

Lieferanten sollten ihren britischen Kunden diese Informationen zur Verfügung stellen können.

DAS FAZIT: Die Plastikverpackungssteuer ist nur ein Teil der Lösung für das Problem der Plastikverschmutzung. Es bedarf weiterer Maßnahmen, um den Verbrauch von Einwegplastik zu reduzieren, wie zum Beispiel die Förderung von Recycling und die Entwicklung von umweltfreundlichen Alternativen. Trotzdem ist die Einführung der Plastikverpackungssteuer ein positives Signal dafür, dass die Regierung in Großbritannien bereit ist, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Umweltverschmutzung zu bekämpfen.

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