Beschreibung
Unser neues Poster erleichtert die richtige Einreihung in den Zolltarif
Die Statistische Warennummer ist ein Schlüsselfaktor in der Außenwirtschaft. Die Einreihung einer Ware, erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 der Kombinierten Nomenklatur.
Sie finden die Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 nicht verständlich? Wir auch nicht! Somit war die Idee für ein neues Poster „geboren“. Insgesamt haben wir fast ein Jahr an dem Poster gearbeitet und schnell treffende Beispiele für die AVs gefunden. Allerdings stellte uns die AV 4 vor eine größere Herausforderung. Wann wird schon in der Praxis eine Ware nach AV 4 eingereiht? Aber dank dem menschlichen Zahn, haben wir auch hierfür eine Lösung gefunden!
Wir freuen uns schon jetzt, wenn Ihnen die Einreihung mit unserem Poster mehr Sicherheit und Zeit für die wichtigen Dinge verschafft!