Export Import

Incoterms im internationalen Handel

Ein Leitfaden für die korrekte Nutzung

Aktualisiert: 04.06.2024 Publiziert: 28.09.2023

Der internationale Handel boomt und bietet Unternehmen eine Fülle von Möglichkeiten, ihr Geschäft auszuweiten und Umsätze zu steigern. Aber bevor sich Unternehmen in den internationalen Handel stürzen, sollten sie sich unbedingt mit den Incoterms auseinandersetzen, die die grundlegenden Fragen und Herausforderungen klären. Wer erfahren möchte was die Incoterms genau sind, wie man die Regeln für sein eigenes Unternehmen anwendet, um internationale Geschäfte sicher und reibungslos zu gestalten, sollte unbedingt weiterlesen.

Was sind Incoterms?

Generell definieren die Incoterms, oder International Commercial Terms, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei der Lieferung von Waren. Sie wurden erstmals von der Internationalen Handelskammer (ICC) im Jahr 1936 entwickelt und werden seitdem alle 10 Jahre aktualisiert, um den sich ändernden Anforderungen des globalen Handels gerecht zu werden.

Die Incoterms definieren verschiedene Aspekte des Handels, darunter:

  • Lieferort: wo findet die Übergabe der Waren zwischen dem Verkäufer und dem Käufer statt, bspw. am Ursprungsort des Verkäufers oder am Bestimmungsort des Käufers
  • Verantwortlichkeiten: welche Aufgaben und Kosten tragen der Verkäufer und der Käufer wie etwa Transportkosten, Zollabfertigung, Versicherung und Risikotransfer
  • Verantwortlichkeiten: welche Aufgaben und Kosten tragen der Verkäufer und der Käufer wie etwa Transportkosten, Zollabfertigung, Versicherung und Risikotransfer

Kurzum: Wann geht die Ware vom Verkäufer auf den Käufer über, wer trägt die Transportkosten, wer übernimmt ab wann die Haftung bei Verlust/Beschädigung oder auch Versicherungskosten.

Viele nehmen an, dass es sich bei den Incoterms um Zollbestimmungen handelt. Allerdings legen die Incoterms die Lieferbedingungen für Kaufverträge zwischen 2 Parteien im nationalen und internationalen Handelsgeschäft fest. Sie ersetzen dabei keine gesetzlichen Vorschriften, sondern dienen als Regelwerk.

Die verschiedenen Incoterms-Regeln erklärt

Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms.
Die Bedeutung der verschiedenen Incoterms-Regeln liegt darin, dass sie Unternehmen die Flexibilität bieten, die am besten geeigneten Bedingungen für ihre spezifischen Handelsaktivitäten auszuwählen.

Grundsätzlich gilt: Für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach der Käufer zuständig.

Die nachfolgenden Klauseln gelten für alle Transportarten

  • EXW Ab Werk (Ex Works)
  • FCA Frei Frachtführer (Free Carrier)
  • CPT Frachtfrei (Carriage Paid to)
  • CIP Frachtfrei versichert (Carriage and Insurace Paid to)
  • DAP Geliefert benannter Ort (Delivered at place)
  • DPU Geliefert benannter Ort entladen (Delivered at place unloaded)
  • DDP Geliefert verzollt (Delivery Duty Paid)

Die 4 Klauseln sind nur für die See- und Binnenschifffahrt gedacht

  • FAS Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship)
  • FOB Frei an Board (Free On Board)
  • CFR Kosten und Fracht (Cost and Freight)
  • CIF Kosten, Versicherung und Fracht (Cost Insurance Freight)

Die Incoterms machen keine Aussage zu anwendbarem Recht, wie z.B. Finanzierung, Versicherung, Transport, Dienstleistung oder Software/Lizenzverträgen, denn hier greifen andere Rechtsgrundlagen, wie z.B. Marken, Steuer-Transportrecht oder andere.

Beschreibungen der Incoterms-Klauseln

  • Gruppe E- Abholklausel:
    Sie ist dann die richtige Wahl, wenn der Käufer die Risiken und die Kosten der gesamten Transportstrecke ab dem Werk des Verkäufers tragen soll und dies auch tatsächlich kann, da sämtliche Kosten ab dem benanntem Abholort zulasten des Käufers gehen. Außerdem beginnt der Gefahrenübergang auf den Käufer ab Bereitstellung der Waren am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer.
  • Gruppe F-Absenderklauseln:
    Sie bieten sich an, wenn der Käufer nicht die Kosten und das Risiko für den gesamten Transportweg, sondern nur für den Haupttransport tragen soll. In diesem Zusammenhang bedeutet „frei“, dass der Käufer die Kosten ab dem benannten Liefer-Abholort zu tragen hat, was natürlich auch das Firmengelände des Verkäufers sein kann, somit gäbe es auch keinen Vorlauf, den der Verkäufer zu tragen hat, aber bis zum vereinbarten Übergabeort trägt der Verkäufer das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware.
  • Gruppe C-Absenderklauseln:
    Diese Klausel sollte gewählt werden, wenn die Kosten des Haupttransports vom Verkäufer übernommen werden sollen. Die Transportkosten bis vereinbarten Übergabeort (Hafen; Flughafen, Bahnterminal, etc,) gehen zulasten des Verkäufers, aber mit Übergabe der Ware an den Frachtführer geht der Gefahrenübergang bereits auf den Käufer über, d.h. der Käufer ist für Beschädigung und Verlust im Abgangsland verantwortlich, aber die Kosten des Transports und Auswahl des Frachtführers bestimmt der Verkäufer bis zum Bestimmungsort im Zielland.
  • Gruppe D-Ankunftsklauseln:
    Hier zahlt der Verkäufer den Transport und anderen Kosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort, was ein Hafen; Flughafen, Terminal oder Lager des Kunden sein kann. Die Gefahr der Beschädigung/Verlust geht erst mit der Bereitstellung der Ware am Bestimmungsort auf den Käufer über

Je nach gewählter Incoterms-Regel können sich die finanziellen Auswirkungen erheblich unterscheiden. Käufer und Verkäufer müssen die Vereinbarungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie die wirtschaftlichen Aspekte des internationalen Handelsvertrags verstehen.

Wir unterstützen dich gerne dabei die richtigen Incoterms auszuwählen, um Kosten zu optimieren und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens zu steigern.

Wer eine Incoterms®-Klausel in einen Vertrag einbezieht, vereinbart die umfassenden, mehrseitigen Ausführungen zur jeweiligen Klausel aus dem Regelwerk „Incoterms® 2020“ oder einer anderen Version mit.

Wesentliche Änderungen bei den Incoterms 2020

1. Neue Option „FCA mit Anbordvermerk“: Nach dem Entladen im Hafen geht die Verantwortung auf den Käufer über, der den Verkäufer informiert, sobald das Verladen erfolgt ist.

2. Der neue Incoterm „DAT“ wurde zu „DPU“ geändert: Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, sicher im Zielland zu entladen, jedoch nicht mehr ausschließlich an einem Terminal, sondern an einem vorher vereinbarten Ort.

3. Verbesserte Kostenübersicht: Berücksichtigt die gestiegenen weltweiten Sicherheitsanforderungen im Transport und bietet klarere Regelungen zur Verteilung der Sicherheitspflichten und den damit verbundenen Kosten.

4.Berücksichtigung der Geschäftspraxis für Käufer/Verkäufer in Bezug auf den Einsatz eigener Transportmittel (FCA, DAP, DPU und DDP).

5. Änderung des Incoterms „CIP“: Erfordert nun die zusätzliche Klausel „A5/Versicherung des Verkäufers“. Diese deckt alle Risiken, einschließlich Krieg oder Streik, ab (Versicherungspolice muss angepasst werden, mit mindestens 110% Deckung).

6. Änderung des Incoterms „CIF“: Erfordert nun nur noch die Klausel „C/Versicherung des Verkäufers“, die die Deckung gegen Feuer, Explosion, Transportmittelunfall usw. einschließt.

7. Incoterms „EXW + FCA“ bei Lagerabholung: Kein Versender-Stempel auf dem CMR-Frachtbrief, da dies den Abschluss eines Transportauftrags bedeutet.

Incoterms Anwendungstipps

  • Die unsachgemäße Anwendung von Incoterms kann bei Finanz- und Zollprüfungen zu behördlichen Sanktionen führen. Zum Beispiel, wenn in einem Importverzollungsprozess auf der Rechnung die Incoterms „DDP“ angegeben sind, in der Praxis jedoch „DAP“ verwendet wird, ohne schriftliche Bestätigung seitens des Versenders. Solche Fälle haben bereits vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu erheblichen finanziellen Streitigkeiten geführt.
  • Incoterms der Gruppe ‚C‘ können sich im Einkaufs- und Importprozess als problematisch erweisen, da die Verteilung von Risiken und Kosten ungünstig ist und ein Teil davon im Exportland ohne Kontrolle des Käufers liegt.
  • Bei Importgeschäften unter Incoterms „E/F“ trägt der Käufer hauptsächlich die Kosten, Kontrolle und Verantwortung, während bei Incoterms „C/D“ diese Aspekte vorrangig in der Verantwortung des Verkäufers liegen.
  • Incoterms der Gruppe „D“ können im Kontext des Verkaufs und Exports problematisch sein, da die Verteilung von Risiko und Kosten ungünstig ist und ein Teil davon im Bestimmungsland liegt, ohne dass der Verkäufer Kontrolle darüber hat.
  • Bei Exportgeschäften unter Incoterms „E/F“ obliegen die Kosten, die Kontrolle und die Verantwortlichkeit hauptsächlich dem Käufer. Im Gegensatz dazu sind diese Aspekte bei Incoterms „C/D“ vorrangig in der Verantwortung des Verkäufers.
  • Die Anwendung von Incoterms wie „DDP“ und „EXW“ sollte bei Exporten und Importen aus Nicht-EU-Ländern vermieden werden, da sie mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden sind. Darüber hinaus kann dies zusätzlichen Aufwand bedeuten, insbesondere in Bezug auf steuerliche Registrierungsanforderungen im Zielland, wenn die Steuern übernommen werden und nicht verfallen sollen.
  • Die Gefahr geht bei der Verwendung von „FOB“ erst über, wenn die Ware auf das Schiff verladen wurde. In diesem Zusammenhang kann die Auswahl der neuen Klausel „FCA mit Anbordvermerk“ von Vorteil sein.

Die wichtigsten Punkte zu den Incoterms für dich zusammengefasst:

1. Klauseln sollten entsprechend dem Transportmittel ausgewählt werden und sollten für beide Seiten geeignet sein.

2. Die Regelungsinhalte können angepasst werden, sollten jedoch stets klar und eindeutig formuliert sein.

3. Incoterms mit der maßgeblichen Version sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart wurden.

4. Verwenden Sie eine klare Bezeichnung des Liefer- bzw. Bestimmungsortes, einschließlich genauer Adresse und Angabe der Incoterms-Version, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

5. Die Incoterms-Regeln regeln nur bestimmte Aspekte des Kaufvertrags und ergänzen oder modifizieren das anwendbare Kaufrecht, können es jedoch nicht in allen Bereichen ersetzen. Beispielsweise betreffen sie nicht den Eigentumsübergang, die Folgen von Vertragsverletzungen oder die Zahlungsbedingungen, da hier andere Rechtsgrundlagen gelten, die im Kaufvertrag zugrunde liegen.

6. Die Incoterms-Regeln legen Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer fest, regeln jedoch nicht die Beziehungen zu Dritten (z. B. Spediteuren). Solche Vereinbarungen müssen separat getroffen werden.

7. Die gewählten Incoterms sind niemals wichtiger als die geltenden Zoll- und Steuervorschriften.

8. Die Anwendung der Incoterms ist nicht zwingend erforderlich, da andernfalls das UN-Kaufrecht gilt.

9. Die Benennung, Bedeutung und Anwendung der Incoterms kann weltweit variieren, ebenso wie die Zoll- und Steuergesetze.

10. Ältere Incoterms-Versionen wie 2000/2010 dürfen weiterhin verwendet werden, erfordern jedoch die Zustimmung beider Vertragsparteien hinsichtlich der Klausel und Version.

11. Eine Incoterms-Klausel darf nicht einseitig geändert werden, sondern erfordert die schriftliche Zustimmung beider Parteien (per E-Mail ausreichend).

12. Die Incoterms-Vereinbarung sollte so präzise wie möglich definiert sein, insbesondere im Hinblick auf Schadensfälle (Versicherung) und den Gerichtsstand im Ausland. Beispiel: „FCA-Firmenname, Straße, Stadt, Incoterms 2020“.

13. Erweiterungen oder Ergänzungen zu den Incoterms sind möglich (z. B. Fracht, Zollabgaben, Versicherung, Verpackung), erfordern jedoch schriftliche Festlegung und die Zustimmung beider Seiten.

14. ACHTUNG: „Frei Haus“ ist kein Incoterm, wird jedoch häufig in innerdeutschen oder EU-internen Verträgen verwendet.

Bei Fragen und Unklarheiten bezüglich Incoterms, melde dich gerne bei uns!

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