Import Sonstiges

Aufschubkonto für die Einfuhrumsatzsteuer

Die Vorteile und wie es funktioniert

Aktualisiert: 17.04.2024 Publiziert: 18.09.2023

Wer Waren nach Deutschland importiert, muss bei der Einfuhr in den meisten Fällen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern (EUSt) bezahlen. Allerdings haben Unternehmen die Möglichkeit mittels eines Aufschubkontos, die Abgaben zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten. Welche Vorteile die Einrichtung eines Aufschubkontos mit sich bringt und wie der ganze Ablauf funktioniert, wollen wir dir im folgenden Artikel genauer erklären.

Die Vorteile eines Aufschubkontos

Für Unternehmen die regelmäßig viele Einfuhrvorgänge pro Monat haben, kann sich der laufende Zahlungsaufschub schnell lohnen. Aber auch Unternehmen, die gerade so die Mindestvoraussetzungen von 25 Einfuhren pro Jahr erfüllen, profitieren von einem Aufschubkonto. Hier haben wir die Vorteile für euch zusammengefasst.

  • Mehr Liquidität als Unternehmen, da die Abgaben erst in den folgenden Kalendermonaten fällig werden und zinslos sind
  • Keine Einzelüberweisung oder Barzahlung für jeden einzelnen Einfuhrvorgang an die Zollbehörde für Importabgaben (Zoll und EUSt)
  • Schnellere Verzollung, da die Bonitätsprüfung gegenüber Dienstleistern oder Zollbrokern entfällt
  • Einsparung der Zahlung von Vorlageprovision an Dienstleister oder Zollbroker, die zwischen 2-5% liegen kann, welche aber nur bei vertraglicher Vereinbarung zu zahlen ist
  • Alle Abgaben werden an einem Abbuchungstag abgebucht (Zoll+ EUSt)

Voraussetzung für die Bewilligung eines Aufschubkontos

Wenn man sich die Vorteile des laufenden Zahlungsaufschubs anschaut, macht es eigentlich fast nur Sinn, direkt ein Aufschubkonto zu beantragen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um dieses vom zuständigen Hauptzollamt bewilligt zu bekommen.

    • Wenn regelmäßig Einfuhren aus Drittländern importiert werden. Entweder:
    • Mindestens 2 Einfuhren pro Monat oder 25 pro Jahr
    • Oder seit 2022 mindestens 10.000, – Euro EUST/Monat oder 120.000, – Euro EUST/Jahr. Hier reicht die Beabsichtigung der Einfuhren aus.
    • Es besteht ein wirtschaftlicher Bedarf für das Unternehmen

Ob Unternehmen diese Voraussetzungen laufend erfüllen, wir jährlich durch das Zollamt überwacht. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, wird die Bewilligung zum laufenden Zahlungsaufschub widerrufen.

Kontenarten für fremden oder eigenen Aufschub (E,F Kennzeichung):

1. Zollabgaben
2. Einfuhrumsatzsteuer (EUST) meist ohne Sicherheitsleistung, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Die Fristen im Überblick

Ohne Aufschubkonto sind Abgaben maximal 10 Tage nach der Einfuhr fällig. Beispiel: Fü einen Einfuhrbescheid vom 10.02. sind Abgaben am 20.02. fällig. Mit dem laufendem Zahlungsaufschub werden Unternehmen längere Fristen eingeräumt.

      • Zahlungsfrist für Zollabgaben: Mit Aufschubkonto sind Zölle maximal 46 Tage oder spätestens am 16. des Folgemonats zu entrichten. Beispiel 10.02. Einfuhrbescheid, Fälligkeit 16.03.
      • Zahlungsfrist für EUSt: Mit Aufschubkonto ist die EUSt maximal 84 Tage oder spätestens am 26. des 2. Folgemonats fällig gem. (Art. 3, 2. Corona-SteuerhilfeG vom 29.06.2020 (BGBl. I S. 1512) i.V.m. § 21 Abs. 3a) UstG. Beispiel: 10.02. Einfuhrbescheid; Fälligkeit 26.04.

Kontoauszüge (Zoll + EUSt) können zum jeweiligen Stichtag über die Seite des Bundesministeriums für Finanzen mit den jeweiligen Kontonummern nach vorheriger einmaliger Registrierung bei der der Bundeskasse abgerufen werden.

Wie läuft die Beantragung ab?

Hier haben wir die wichtigsten Schritte für die Beantragung des laufenden Zahlungsaufschubs für dich zusammengefasst:

      • Formular 0580 beim zuständigen Hauptzollamt beantragen, was wenige Wochen dauert und kostenlos ist.
      • Aktueller Handelsregisterauszug oder Kopie der Gewerbeanmeldung.
      • Kopie Bewilligung oder Antrag zur Gesamtsicherheit.
      • Wenn noch nicht vorhanden, dann sind Formular 0597 und Fragebögen I, II und ggf. V auszufüllen, zu beantragen und später hinzuzufügen (siehe Zollinternetseite).
      • Bewilligung meist gekoppelt an Sicherheitsleistung: Bei EUST keine Hinterlegung der Summe als Sicherheit notwendig, wenn Antragsteller zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.
      • Bei Zollabgaben ist eine Sicherheitsleistung für zu erwartende Abgaben pro Monat fällig (Referenzbetragsberechnung möglicher Einfuhren für 1 Monat müssen vorgelegt werden).
      • Die Sicherheit/Bürgschaft muss über die eigene Bank/ Versicherung beim zuständigen Zollamt hinterlegt werden, um die Bewilligung der Gesamtsicherheit zu erhalten. Die Summe kann reduziert werden, wenn ihr mindestens AEO C seid und dann auf 50% oder 30%.
      • Viele zu der Vorsteuer abzugsberechtigten Unternehmen beantragen auch nur ein Konto für EUST, da hier keine Sicherheit hinterlegt werden muss, so aber die Liquidität verbessert wird.
      • Sepa Firmenlastschriftmandat 032020 bestätigt von der Bank mit 2 Mehrausfertigungen.
      • Anzahl der Aufschub Nehmer Ausweise mit beantragen, wenn gewünscht.

Inanspruchnahme des Zahlungsaufschubes

      • Beantragung einer Beteiligten Identifikation Nummer über 0872 bei der Generalzolldirektion Weiden, um am Atlas Verfahren teilzunehmen, denn diese Bin Nr. authentifiziert den Zahlungsaufschub Inhaber.
      • Unter EORI Nr. gespeichertes Aufschub Konto eine Aufschub BIN über Formular 0873 beantragen bei der Generalzolldirektion Dresden/ Stammdatenmanagement. Hier muss „E“ für Aufschub eigener Kosten oder „F“ für fremder Kosten angegeben werden.

Erteilung aller Anträge:

Einmalige Einrichtung in der eigenen oder fremden (Dienstleister) IT-Software unter Angabe der BIN Nr. und jeweiligen Daten.
Achtung die BIN daten sind gut zu verwahren und nicht an Unbeteiligte rauszugeben.

Weitere Details findest zum Prozess findest du auf der Zoll-Seite

7 wichtige Tipps für die erfolgreiche Nutzung eines Aufschubkontos:

1. Die Bürgschaftssumme sollte immer mindestens für einen Zeitraum von 6 Wochen (wie in der Frist angegeben) die Zollabgaben auf dem Konto abdecken. Wenn das Konto diesen Betrag überschreitet, wird es von der Behörde gesperrt. Infolgedessen können keine zollrechtlichen Abfertigungen mehr über das Konto erfolgen und man muss entweder seinen Dienstleister gegen Gebühr bitten, dessen Konto zu nutzen, oder die Summe für jede einzelne Einfuhr direkt an das Zollamt überweisen.

2. Wenn das Konto bei der Bundeskasse Trier gesperrt wird, sollte es so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Anschließend muss man beim Zollamt eine Freischaltung beantragen.

3. Es ist sinnvoll, vorausschauend zu planen. Wenn du im Voraus weißt, dass aufgrund einer größeren Anschaffung eine höhere Summe fällig wird, ist es ratsam eine Zwischenüberweisung an die Bundeskasse zu tätigen.

4. Die Behörde verlangt, dass die Sicherheitssumme auf dem Konto immer ausreichend gedeckt ist. Falls über mehrere Monate hinweg höhere Beträge erwartet werden, kann es erforderlich sein, die Sicherheitssumme anzupassen.

5. Es ist wichtig zu beachten, dass die Behörde das Konto auch widerrufen kann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht wurden.

6. Wenn die Behörde einen Fehler gemacht hat, ist es ratsam, Einspruch einzulegen. Ein negativer Ruf kann bei der Erneuerung der Kontoerlaubnis zu Schwierigkeiten führen.

7. Geschäftsführer haften persönlich, was bedeutet, dass Steuerausfälle ernsthafte Konsequenzen haben können. Wenn man die Verantwortung selber trägt, sollte man das wissen.

Wenn du Unterstützung zu dem Thema benötigst, dann melde dich gerne bei uns!

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