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Atlas Impost- ab die Post! Wie E-Commerce und Kleinsendungen jetzt abgewickelt werden

Aktualisiert: 12.01.2024 Publiziert: 16.03.2022

Gerade im Bereich des E- Commerce, aber auch bei Post und Kuriersendungen, gilt seit Mitte letzten Jahres für die Einfuhr von Kleinsendungen aus nicht EU- Ländern mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung. Auch die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren mit einem Wert bis zu 22 Euro entfällt. Diese Regelung trifft viele Unternehmen, weil man nun deutlich mehr Einfuhrsendungen als bisher anmelden muss. Das gilt übrigens auch für Muster- und Dokumentensendungen.

Seit dem 15. Januar 2022 kannst du, um diese Art der Sendungen zoll- und steuerrechtlich richtig abwickeln zu können, die neue Anwendung Namens „Atlas Impost“ nutzen. Wie genau die neue Anwendung funktioniert und was du dabei beachten musst, möchten wir dir in unserem Artikel erklären.

 

Endlich da: Atlas Impost als Teil des neuen Atlas Release

Warum Importanmeldungen für Kleinsendungen zur Pflicht geworden sind ist ganz einfach damit zu erklären, dass die Inhalte dieser Sendungen besser auf die Einhaltung der in der EU geltenden Standards überprüft werden können. Jetzt kann auch über die abgegebenen Zollanmeldungen der Betrag der Einfuhrumsatzsteuer besser und einfacher ermittelt werden.

Genau für diese effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung der Kleinsendungen wurde die Fachanwendung ATLAS IMPOST entwickelt. Sie ist Teil des neuen ATLAS-Release 10.0 und erweitert den bisherigen Funktionsumfang von ATLAS um den Zollanmeldungstyp APK (Anmeldung von Post- und Kuriersendungen). Hier kannst du auch die Anmeldung mit einem verringerten Datensatz abgeben. Diese zusätzliche Möglichkeit einer „kleinen Zollanmeldung” sieht einen reduzierten Datensatz den „super reduced data set” vor. Statt der 11-stelligen Zolltarifnummer die sonst bei Importanmeldungen erforderlich ist, genügt hierbei die Angabe des 6-Stellers. Die APK kannst du vor der Gestellung als vorzeitige Zollanmeldung oder aber auch nach der Gestellung als nicht vorzeitige Zollanmeldung abgeben. Durch die Abgabe der Zollanmeldung mit dem reduzierten Datensatz erklärt der Anmelder, dass die Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen. Beachte unbedingt, dass Atlas Impost nicht genutzt werden kann für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen zum Beispiel insbesondere dann, wenn deren Einfuhr verboten ist oder der Zollstelle dafür bestimmte Unterlagen (z.B. Genehmigungen, Lizenzen oder andere Einfuhrdokumente) vorgelegt werden müssen. Die Überprüfung und Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften für die einzuführenden Waren und die Feststellung, ob für diese Unterlagen zur Einfuhrabfertigung vorgelegt werden müssen, obliegt dabei also immer dem Anmelder selbst.

Die Voraussetzungen, bzw. die Anmeldung zur Teilnahme an Atlas, sowie auch die technischen Voraussetzungen und Anbindungen findest du im Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.0.

 

Die Einfuhrumsatzsteuer- das Steuerportal IOSS und special arrangement

Im Anschluss an deine Zollanmeldung gibt es für die Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer im Massenverfahren zwei Varianten: Den EU-weit anwendbaren Import-One-Stop-Shop (IOSS) und für Waren, die nur der deutschen Einfuhrumsatzsteuer unterliegen: Ein sogenanntes „special arrangement“. Der EU-weit anwendbare Import-One-Stop-Shop ist in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt. Dort können sich insbesondere drittländische Verkäufer oder in deren Auftrag handelnde, in der EU ansässige Vertreter, steuerlich registrieren. Die Importanmeldung wird mit der IOSS-Registrierung verknüpft. Voraussetzung: Es muss sich um private Endkunden handeln. Die Umsatzsteuer wird dann zum Zeitpunkt des Verkaufs direkt an den EU-Käufer berechnet und der zuständigen Finanzbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates erklärt. Unabhängig von der Ansässigkeit können auch Plattformbetreiber und inländische Unternehmen, die unmittelbar Waren aus dem Drittland in die EU einführen und hier verkaufen, den IOSS nutzen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am IOSS-Verfahren sind allerdings Business-to-Business Lieferungen und Geschenksendungen unter Privatpersonen. Bei vielen Sendungen gibt es die Möglichkeit eines sogenannten “special arrangement”, hier ist eine monatliche Sammelmeldung über das Hauptzollamt zum 10. des Folgemonats möglich. Hierzu können wir dir gerne unsere Unterstützung anbieten. Für das special arrangement muss die EUSt bei Auslieferung der Ware an den Zollanmelder bzw. die Person, die die Waren gestellt hat, entrichtet werden. Die innerhalb eines Monats vereinnahmte EUSt wird von der gestellenden Person bis zur Fälligkeit des Zahlungsaufschubs gesammelt an die Zollverwaltung entrichtet.

Eine weitere Änderung in der Pauschalierung von Einfuhrabgaben „NEE“ (Nacherhebung, Erstattung oder Erlass) ist, dass nun auch diese von ATLAS automatisiert, geprüft und berechnet werden können. Dazu wurde die neue Datengruppe „Angabe zur Pauschalierung“ eingeführt.

 

Weitere geplante Verfahren für die Zollanmeldung

Für Unternehmen, welche nicht im Rahmen des Teilnehmerverfahrens auftreten wollen oder auch können, wird es voraussichtlich noch im Laufe diesen Jahres die Möglichkeit zur Erfassung des neuen Zollanmeldungstyps IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) über eine Internetplattform geben. Diese wird dann über das Bürger- und Geschäftskundenportal zugänglich sein. Bis dieses Portal an den Start geht, können Verbraucher Zollanmeldungen im bisherigen Verfahren abgeben. Laut Zoll ändern sich die Verfahrensabläufe insbesondere für Privatpersonen nicht, die Kleinsendungen aus Drittländern erhalten und selbst bei der zuständigen Zollstelle anmelden wollen.

Hast du Beratungsbedarf zum Thema ATLAS IMPOST oder zum Thema, wie verzolle ich richtig? Dann melde dich direkt bei uns zu einem Gespräch. Wir helfen und unterstützen dich gerne!

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