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Entwaldungsverordnung als Teil des GREEN DEALS nachhaltiger Lieferketten kurz erklärt

Wer ist betroffen?

Aktualisiert: 21.02.2024 Publiziert: 13.02.2024

Im Angesicht der globalen Herausforderungen des Umweltschutzes nimmt die EU-Entwaldungsverordnung eine zentrale Rolle ein, um den Kampf gegen die Entwaldung voranzutreiben. Sie betrifft Unternehmen quer durch alle Branchen - von der Verpackungsindustrie bis zum Automotive-Sektor - die mit spezifischen Produkten wie Soja, Ölpalmen, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz handeln. Diese Regelung verlangt von den Unternehmen, ihre Lieferketten genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. In unserem heutigen Blogbeitrag tauchen wir in die Verordnung ein, erklären, welche Produkte und Zolltarifnummern betroffen sind, und bieten eine Tipps, wie Unternehmen sicherstellen können, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen. Wir diskutieren auch die potenziellen Konsequenzen für Unternehmen, die die Verordnung nicht einhalten, und wie die Übergangsfristen aussehen. Ein Muss für jedes Unternehmen, das sich für nachhaltige Geschäftspraktiken und den Schutz unseres Planeten einsetzt.

Zuerst einmal sind alle Unternehmen mit weitreichenden Sorgfaltspflichten, aus diversen Industrie & Handelszweigen (Verpackung, Automotive etc.) betroffen, die mit solchen Waren handeln, diese herstellen und in den Verkehr bringen, importieren oder exportieren.

Wo finde ich die Verordnungen?

Über die EU-Seite ist die VO abrufbar „EU-Entwaldungsverordnung“

Welche Waren oder Warenarten sind genannt?

Soja, Ölpalmen, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk (Bsp. Autoreifen) und Holz

Welche Zolltarifnummern sind betroffen?

Siehe Anhang I der VO, wo folgende Kapitel als Übersicht dargestellt sind:
01;02;09
12;15;16;18
23;29
38
40
44
49
94

Wie ist der nächste Schritt?

Im Unternehmen eine eigene Prüfung vornehmen, ob Artikel betroffen sind.

Wenn ich betroffen bin, hier mal ein paar Punkte?

  • Infos von Lieferanten einholen zu bestimmten Punkten, wie Beschreibung der Erzeugnisse und relevante Rohstoffangaben
  • Lokalisierung der Grundstücke dieser Waren, nachprüfbare Infos, dass die Waren entwaldungsfrei sind
  • Risikobewertung vom Herstellungsland/Regionen
  • Wälder und indigene Bevölkerung betroffen inkl. Schädigungsgrad der Wälder

Was kommt noch auf ihr Unternehmen zu?

Es wird die Unternehmen zwingen Compliance Prozesse neu zu bearbeiten und klar ist auch, dass sie mit finanziellem und personellem Mehraufwand verbunden sind, gekoppelt an Sanktionen.
Auch bestehende vertragliche Beziehungen sind zu prüfen und in Lieferverträgen anzupassen, um die Risikominimierung, einzuhalten.

ACHTUNG:
Erfahrungen zeigen am Bsp. vom Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, dass eine Umsetzung in allen Unternehmensbereichen mit verbundenen Compliance Maßnahmen einen nicht unbeträchtlichen Zeitaufwand nach sich zieht.

Welche Behörde ist in Deutschland zuständig für die Durchführung?

Für Deutschland (DE) die Behörde für Landwirtschaft & Ernährung, während die Landesbehörden die heimischen Rohstoffe/Erzeugnisse überwachen.
Die zuständigen Behörden arbeiten mit der Zollbehörde ihres Mitgliedsstaats, sowie untereinander in der EU zusammen, was die Kommission miteinschließt und wenn erforderlich mit den Verwaltungsbehörden der Drittländer, um die Einhaltung zu gewährleisten.

Bis wann muss ich handeln?

Direkt und späteste Anwendung ist nach der Übergangszeit der 30 Dez. 2024, außer Klein und Mittelständler bekommen Zeit bis 30 Juni 2025, um alles umzusetzen.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Wenn solche Erzeugnisse gehandelt oder auf den Markt gebracht werden, welche nicht den Anforderungen entsprechen, dann drohen Sanktionen, wie z.B.:

  • Rücknahmen vom Markt oder Rückruf von Kunden der nicht konformen Produkten anordnen auf Anordnung von Behörden.
  • Bußgelder bis zu 4% des Jahresumsatzes.
  • Verstöße gegen die EU-Entwaldungsverordnung und deren Veröffentlichung können bei Unternehmen zu Reputationsverlust führen, inklusiv Verlust von Aufträgen und damit Umsatz.

Hier geht es zu den FAQs der VO.

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