Digitalisierung

Wegfall der 22-Euro-Grenze

Wird die Zollabwicklung jetzt digital?

Aktualisiert: 11.07.2024 Publiziert: 15.06.2021

Wenn Du Dir aktuell noch eine Handyhülle für 5 Euro in China bestellst, fällt keine Einfuhrumsatzsteuer von 19% an, und auch keine Zollabgaben. Das macht es für Anbieter wie Wish und Co. heute noch sehr attraktiv, international zu handeln. Aber nicht mehr lange: Bald wird es teurer.

Mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) werden die Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleistet und kontrolliert. ATLAS ist ein EDV-Verfahren bzw. eine Zollsoftware der deutschen Zollverwaltung, mit der die Zollabwicklung und die interne Vorgangsbearbeitung automatisiert erfolgt.

Bisher waren Sendungen bis 150 Euro zollfrei,  Sendungen bis 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab dem 01.07.2021 müssen alle Sendungen aus Drittstaaten durch den Zoll elektronisch angemeldet werden und unterliegen dem EU-Zolltarif und der Einfuhrumsatzsteuer.

Was bedeutet das für Behörden und Wirtschaftsbeteiligte? Bietet diese aktuelle Rechtsänderung nicht auch ein Potenzial, endlich die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren? Auch die Behörden wollen nicht mit Paketen überhäuft werden. Wie geht es also konkret weiter ab dem 1. Juli?

Warum wird die EUST-Befreiung abgeschafft?

Wurden 2016 nur 56% der Bestellungen im Ausland getätigt, waren es 2018 bereits 71% der Internetnutzer, die ihre Waren grenzenlos einkauften. Dabei treffen die Kunden ihre Entscheidungen zunehmend auf Grundlage des Gesamtpreises. Sie achten nicht darauf, wo der Shop ansässig ist. 86% aller Internetnutzer kaufen außerhalb der EU ein ­– oftmals ohne es zu bemerken.

Die fünf größten Plattformen im E-Commerce machen dabei mehr als 70% aller Einkäufe aus. Das sind Amazon (25%), Alibaba (20%), eBay (14%), Wish (11%) und Lazada (3%) .

Grund für die gesetzliche Änderung ab dem 01.07.2021 ist, dass rund 25% aller Kleinsendungen bisher systematisch mit einem niedrigeren Wertangebot bzw. einer falschen Warenbeschreibung ausgestellt werden, um  die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer zu sparen. Dabei gehen den EU-Staaten jährlich Steuern von rund 5 Milliarden Euro verloren. Jedes Jahr werden knapp 150 Mio. Pakete mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt. Durch die neuen Vorgaben soll auch besser kontrolliert werden können, ob die Inhalte der Kleinsendungen die vorgegebenen Normen und Standards auch tatsächlich einhalten.

Insbesondere der E-Commerce-Bereich wird von diesem Thema betroffen sein, aber eben nicht nur. Der Zoll informiert mit einer Fachmeldung ebenfalls ausführlich über die relevanten Änderungen.

Was hat es mit ATLAS IMPOST auf sich?

Wer schon mal eine Zollanmeldung abgegeben hat, weiß, dass viele Daten dafür erforderlich sind. Wenn diese nicht korrekt sind, wie z.B. Zolltarifnummer, Zollwert und weitere, dann gibt es Rückfragen durch den Zoll. Das verzögert die Abwicklung häufig und führt zu Ärger. Da nun wie oben beschrieben ein deutliches Mehraufkommen von Paketen erwartet wird, braucht es aber eine Lösung:

Die Behörden haben ein System speziell für die Abwicklung von solchen Kleinsendungen entwickelt: ATLAS IMPOST. Dabei ist für die Abfertigung von sogenannten Kleinsendungen nur ein reduzierter Datensatz anzugeben, der sogenannte „super reduced data set“. Hier wird beispielsweise statt einer elfstelligen Zolltarifnummer nur eine sechsstellige Zahl angegeben. Nutzbar ist ATLAS IMPOST aber nur für  Kleinsendungen bis 150 Euro.

Wie es aber bei digitalen Produkten häufig der Fall  ist, kommt die Lösung nicht bereits pünktlich mit der Umstellung. Die Generalzolldirektion (GZD) geht derzeit von einer Inbetriebnahme am 15. Januar 2022 aus. Zur Überbrückung ist eine Übergangsregelung geplant. Die derzeitige Übergangsregelung sieht vor, dass betroffene Unternehmen Manifeste in Form von Exceltabellen an die Zollverwaltung übermitteln, die dann einen Abgabenbescheid erstellt.

Wie das im Hinblick auf das geplante Volumen von 150 Mio. Sendungsaufkommen funktionieren soll, bleibt aktuell noch offen.

Dass es auch anders geht, zeigen Zollbehörden anderer europäischer Staaten, wie etwa aus den Niederlanden und Belgien. Beide Länder haben die neuen Anforderungen in ihren IT-Systemen bereits umgesetzt. Doch welche Konsequenzen kann es geben, wenn der deutsche Zoll die Frist zur Einführung der Software nicht halten kann?

Da die IT-Systeme nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtzeitig fertiggestellt werden, erwartet man, dass Sendungen über andere, kleinere EU-Länder umgeleitet werden. Das könnte zur Folge haben, dass die bereits auf die neuen Anforderungen eingestellten IT-Systeme überfordert sein werden, weil sie nicht auf die größer werdenden Sendungsmengen vorbereitet sind. Obwohl es sich bei der Änderung der Zollwertgrenzen um eine EU-weite Regelung handelt, ist keine zeitgleiche Einführung in den Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Laut dem Verband E-Commerce BEVH kann es während dieser Zeit insbesondere bei großen Importmengen zu Verzögerungen oder auch zur Umgehung Deutschlands als Einfuhrland kommen.

Chancen und Herausforderungen in der Zollabwicklung

Prüfen Sie, wie viele Sendungen im Kleinstbetragsbereich bei Ihnen angeliefert werden, um den zusätzlichen Aufwand für die Abfertigung einzuschätzen. Halten Sie sich zur Entwicklung des Systems der Zollverwaltung ATLAS IMPOST auf dem Laufenden. Nicht nur im  E-Commerce Bereich werden zurzeit viele Pakete mehr erwartet als üblich. Korrekte Daten und Werte auf den Handelspapieren sind somit unerlässlich.

 

FAZIT

Durch die Neuerungen und neuen Bestimmungen kommen sicherlich neue, herausfordernde Zeiten, neue Strukturen und auch einige Hindernisse auf die Unternehmen zu, die es zu lösen gilt . Sollten Sie Unterstützung bei den Zollanmeldungen benötigen, hilft unsere operative Abwicklung mit den Zollpiloten gern weiter.

Zu guter Letzt ist es aber wichtig, dass der Zoll mithilfe der neuen Regelungen den Mehrwertsteuerbetrug bekämpft und dadurch faire Wettbewerbsbedingungen für alle EU- Unternehmer sichert.

 

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