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Die chinesische Exportkontrolle: Was ändert sich mit dem neuen Exportkontrollrecht?

Aktualisiert: 01.06.2021 Publiziert: 10.11.2020

Man sieht eine Weltkarte in Pink-, Lila und Blautönen.

Nachdem das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM) nun schon über drei Jahre überdenkt, berät und verändert, tritt am 01. Dezember 2020 das vollendete neue Gesetz zur Exportkontrolle in Kraft. Damit werden die ehemals zahlreichen und lückenhaften Verordnungen nun zusammengefasst – mit dem Ziel, die nationale Sicherheit der Volksrepublik zu schützen. Aber was genau bedeutet das eigentlich für dein Unternehmen? Wir haben dir die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Die wichtigsten Punkte der Exportkontrolle in der Kurzfassung

  • Das neue Gesetz gilt sowohl für chinesische als auch für ausländische, in China ansässige Unternehmen
  • Unter das Gesetz fallen physische und elektronische/digitale Produkte, Dienstleistungen und Technologien – vor allem, wenn sie für die nationale Sicherheit und nationale Interessen von Bedeutung sind
  • Bisher gibt es noch keine offizielle Übersetzung, außerdem sind einige Punkte des Gesetzes noch unklar
  • Exporte fallen im Zweifelsfall auch im Ausland noch unter das Kontrollgesetz
  • Mit einer Güterliste sowie einer Catch-all-Klausel können sämtliche Güter kontrolliert werden
  • Exporteure müssen Erklärungen über Endnutzung und Endnutzer abgeben. Endnutzer benötigen eine Genehmigung der chinesischen Behörden, wenn sie die Produkte anderweitig als zu den erklärten Zwecken verwenden wollen oder sie an Dritte weitergeben werden.
  • Behörden können darüber bestimmen, ob bestimmte Personen, Länder und Regionen für den Export „sicher“ sind
  • Das chinesische Corporate Social Credit System wird bei den Exportgenehmigungen eine wichtige Rolle spielen

Das neue Gesetz vereinheitlicht die Exportregeln – und verschärft sie

Das neue Recht zur Exportkontrolle richtet sich neben chinesischen Unternehmen und Staatsbürgern auch explizit an ausländische Unternehmen mit Sitz in China. Wichtige Güter, Dienstleistungen und Technologien, die strategisch und für die nationale Sicherheit bedeutsam sind, unterstehen mit Inkrafttreten des Gesetzes strengen Exportvorgaben. Wenn man bedenkt, dass China immer mehr High-Tech-Güter exportiert, die auch unter die Dual-Use-Verordnung fallen, ist das nicht verwunderlich.

Diese Güter können physisch oder elektronisch/digital sein. Bei Verstößen musst du mit hohen Geldbußen bis hin zum Entzug deiner Exportlizenz rechnen. Das Problem dabei: Bisher (Stand Oktober 2020) gibt es noch keine offizielle Übersetzung der Verordnung und der Güterliste. Hier taucht also schon ein erstes Problem auf: Wer kein oder wenig Chinesisch versteht, kann sich bisher nur auf inoffizielle Übersetzungen verlassen.

Solltest du Fragen zur Exportkontrolle haben, wende dich gerne an uns – unsere chinesische Kollegin Yingqing Hou kann die Informationen für dich aus erster Hand prüfen!

Was muss ich über die Güterliste und den Export kontrollierter Güter wissen?

Die Güterliste basiert auf Zolltarifnummern und kann neben den kontrollierten Gütern um eine Reihe vorübergehend kontrollierter Güter ergänzt werden. Nach zwei Jahren muss von den Behörden neu geprüft werden, ob diese weiterhin auf der Kontrollliste bleiben.

Mit einer Catch-all-Klausel wird sichergestellt, dass auch nichtgelistete Güter der Kontrolle unterliegen könnten – wenn sie für Entwicklung und Produktion von Massenvernichtungswaffen aller Art sowie deren Träger genutzt werden könnten. Wenn du dir als Exporteur nicht sicher bist, ob deine Güter, Technologien oder Dienstleistungen darunter fallen, kannst du einen Antrag zur Überprüfung stellen.

Diese kontrollierten Güter werden sehr genau überprüft. Im alten Entwurf zur Exportkontrolle war noch die Rede vom „Black Listing“ von Personen oder Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen. Im neuen Gesetz wurde dieser Passus zwar gestrichen – trotzdem können chinesische Behörden darüber entscheiden, ob bestimmte Personen, Länder und Regionen „sicher“ für den Export sind. Möchtest du aus China exportieren, solltest du dich vorher also genau informieren, ob gegen deinen Importeur etwas vorliegt. Das gilt übrigens auch für die Lieferung kontrollierter Güter innerhalb Chinas, wenn sie durch chinesische Staatsbürger bzw. Unternehmen an ausländische Partner im Land erfolgt („Deemed Exports“).

Compliance mit dem Corporate Social Credit System verschafft dir Vorteile beim Export

In China gibt es mehrere Systeme zur Compliance-Bewertung – am bekanntesten dürfte wohl das Corporate Social Credit System sein, welches 2020 eingeführt wurde. Compliance verschafft dir einige Vorteile beim Export, wie zum Beispiel allgemeine Genehmigungen. Wir raten dir deshalb: Informier dich frühzeitig über die verschiedenen Systeme und ihre Regeln, damit du entsprechend handeln kannst.

Mit der neuen Exportkontrolle wollen Behörden genau wissen, was du zu welchen Zwecken exportierst

Das neue Gesetz zur Exportkontrolle schreibt auch vor, dass du als Exporteur Erklärungen zur Endnutzung und zum Endnutzer vorlegen musst: An wen exportierst du und wie will diese Person bzw. dieses Unternehmen das Gut weiterverarbeiten? Möchte dein Endnutzer das Produkt anderweitig als für den erklärten Zweck nutzen oder sogar weitergeben, muss er oder sie eine Genehmigung bei der chinesischen Exportbehörde einholen. Im Gesetz findet sich jedoch keine Angabe, ob diese Genehmigung selbstständig oder mithilfe des Importeurs beantragt werden sollte.

Mit dem aktuellen Gesetz ändert sich in diesem Zusammenhang aber noch etwas: Während bisher nur der Importeur dafür zuständig war, Änderungen zu melden, gehört das jetzt auch zu deinen Verpflichtungen als Exporteur. Das heißt: Wenn du merkst, dass der Endnutzer deine Lieferung mittlerweile zu anderen Zwecken nutzt, musst du dem zuständigen Amt darüber Auskunft erteilen. Klar ist deshalb: Die Exportkontrolle geht mit dem aktuellen Gesetz weit über die Grenzen Chinas hinaus.

Wie weit die Exportkontrolle international greift, ist unklar

Im Entwurf von 2017 tauchte zu diesem Punkt noch der Begriff „Re-Exportkontrolle“ auf. Mittlerweile ist dieses Wort aus dem Gesetzestext gestrichen – es ist aber nicht ganz sicher, inwiefern das Konzept dahinter trotzdem noch erhalten bleibt. Im Zweifelsfall würde das bedeuten, dass auch sämtliche Weitersendungen aus deinem Zielland in ein drittes Land den Bestimmungen der chinesischen Exportkontrolle unterliegen.

Ein Beispiel: Du exportierst ein bedeutsames Material aus China nach Deutschland, welches auf der Liste der kontrollierten Güter steht. Dafür hast du sämtliche Genehmigungen eingeholt und abgegeben. Nun ist es aber so, dass du das Material in Deutschland nur weiterverarbeitest – und dein Importeur will es anschließend zur finalen Produktherstellung in die USA exportieren. Gilt dann immer noch die Exportkontrolle Chinas? Hier könnte es also Reibungen mit den Zollbestimmungen der EU geben. Aber das ist nicht die einzige Schwierigkeit im internationalen Handel.

Das neue Kontrollgesetz könnte die Spannungen mit den USA verschärfen. Ist das für dein Unternehmen von Bedeutung? Mit dem chinesischen Exportkontrollgesetz werden die Spannungen zwischen China und den USA nicht unbedingt entspannter – und das wird auch Einfluss auf die EU nehmen. Du solltest deshalb in Zukunft immer im Auge behalten, wie sich die extraterritorialen Auswirkungen der Exportgesetze der USA und Chinas entwickeln und prüfen, inwiefern sich das auf deinen internationalen Durchbruch auswirken könnte.

Unser Fazit: Ein sehr umfangreiches Gesetz, das dennoch einige Fragen offen lässt

Auch wenn das neue chinesische Gesetz zur Exportkontrolle schwammige Bestimmungen des Erstentwurfs klarstellen sollte, gibt es immer noch einige Unklarheiten, die wohl erst im Laufe der Zeit angepasst werden. Dennoch stehen schon einige Bestimmungen eindeutig fest. Die zehn wichtigsten Fakten und Erkenntnisse aus diesem Beitrag findest du zusammengefasst in unserer Übersicht. Lade sie dir am besten gleich herunter!

 

Quellen: Gibson Dunn, IHK Karlsruhe, AEB, NIKKEI Asia

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