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Was ist eigentlich das Ursprungszeugnis: Herkunft, Erforderlichkeit und Kosten im Überblick

Aktualisiert: 06.06.2024 Publiziert: 02.09.2021

Vielleicht kennt Ihr die Situation, die Waren stehen fertig verpackt beim Versand und sollen nach Ägypten gehen. Und was fehlt, damit euer Produkt auch sicher im Zielland ankommt? Das Ursprungszeugnis.

Oftmals fällt erst vor dem Export, wenn es ganz schnell gehen soll, auf: Mist, wir brauchen ja für das Zielland ein Ursprungsnachweis!

Das Ursprungszeugnis, wie der Name schon sagt, bescheinigt einen Ursprung der Ware. Beantragen kann man das bei der örtlichen IHK. Je nachdem ob Du Dein Produkt selbst hergestellt hast oder von einem Lieferanten gekauft hast, sind unterschiedliche Nachweise bei der IHK vorzulegen.

In unserem Beitrag erfährst Du mehr über Hintergrund, die Erfordernisse und Kosten des Ursprungszeugnisses.

 

Ursprungszeugnisse- welchen Zweck erfüllen sie?

Das Ursprungszeugnis (engl.: Certificate of Origin) gilt als Warenbegleitpapier und dokumentiert den handelsrechtlichen, nicht präferenziellen Ursprung der Ware. Richtig gehört, im Zollrecht gibt es zwei unterschiedliche Warenursprünge. Der präferenzielle zielt auf Zollvergünstigungen im Zielland ab, auf Basis von Abkommen, die die EU mit dem jeweiligen Zielland hat.

Das Ursprungszeugnis mit dem handelsrechtlichen Ursprung orientiert sich nach der letzten wesentlichen Be- und Verarbeitung, dazu weiter unten noch mehr.

In vielen Ländern, vor allem Drittländern, ist die Einfuhr von Waren nur dann zulässig, wenn durch eine öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, der Nachweis des Warenursprungs vorliegt. Wenn dieses Dokument fehlt, so kann die Ware nicht importiert werden und muss mit zum Teil erheblichen Kosten unter Überwachung der Zollverwaltung eingelagert werden.

In manchen Ländern werden nur für bestimmte Warengruppen Ursprungszeugnisse verlangt, in manchen, wie z.B. in den arabischen Staaten, generell.

Damit wollen die Länder die mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen, die vom Ursprung der Ware abhängt, umsetzen. Auch die verhängten Antidumpingmaßnahmen (Zusatzzollerhebung) werden für konkrete Produkte aus bestimmten Ursprungsländern festgelegt, sowie auch die Importbeschränkungen damit überwacht. Es ist also besonders ärgerlich, wenn Du für den Export nach Ägypten das Ursprungszeugnis wohlmöglich vergisst und dann die Ware dort im Zoll hängen bleibt. Dann dauert alles noch viel länger.

Welches sind nun die Kriterien für die Ursprungseigenschaft einer Ware? Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn zwei oder mehr Länder an ihrer Herstellung beteiligt waren, sei es durch Bearbeitungsvorgänge oder durch Zulieferung von Vormaterialien unterschiedlichen Ursprungs.
Das europäische Zollrecht gibt darauf folgende Antwort:
„Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware ihre letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Unternehmen erfährt, die zu einem neuen Erzeugnis geführt hat oder zumindest eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt“.

Am häufigsten bescheinigt das Ursprungszeugnis einen handelspolitischen, nichtpräferenziellen Ursprung. Die in Deutschland ausgestellte Ursprungszeugnisse beruhen auf dem Zollrecht der Europäischen Union. Maßgebend für die Bestimmung des Ursprungs der Ware in der EU sind die Vorschriften des Unionszollkodex und die dazugehörigen Durchführungsvorschriften.

 

Wie beantrage ich das Ursprungszeugnis und wie lange ist es gültig?

Ausgestellt wird das Ursprungszeugnis von den jeweiligen Handels- oder Industriekammern. Je nach IHK, gibt es die Möglichkeit eines elektronischen oder manuellen Antrages. Wichtig ist, das vorgeschriebene Formular richtig auszufüllen. Seit Mai 2019 ist der Vordruck der Europäischen Union zu verwenden (zu finden bei der zuständigen IHK oder beim Formularverlag). Vor dem Ausfüllen sollten die Anmerkungen und Hinweise auf der Vorder- und Rückseite des roten Antrags aufmerksam durchgelesen und vollständig ausgefüllt werden.

Ein Formular Satz besteht aus drei Teilen: dem Original, dem Antrag (rot) auf Ausstellung und einer Durchschrift (gelb). Wichtig ist beim Ausfüllen zu beachten, dass die Formulare übereinstimmend ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet sein müssen. Nach Einreichung bei der Handelskammer werden diese geprüft und bei Erfüllung aller Ausstellungsvoraussetzungen bescheinigt. Nach Erhalt des Ursprungszeugnisses dürfen keine nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen angebracht werden, da es sich um eine öffentliche Urkunde handelt. Die Kosten für ein Ursprungszeugnis liegen bei den Industrie- und Handelskammern in Regel zwischen 8 und 12 Euro, und je weiterer Kopie um die zusätzlichen 1 bis 2 Euro.

Das Dokument ist lediglich für die einmalige Lieferung gültig und muss kostenpflichtig beantragt werden. Die Ware muss im Zollgebiet versandbereit sein. Hat die Ware das Gebiet der Europäischen Union verlassen, gilt das Ursprungszeugnis als nachträglich ausgestellt und sollte deshalb immer zeitnah erstellt werden. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.

Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sollte man nur dann beantragen, wenn die Importvorschriften des Empfangslandes oder der Kunde dies fordert. Für jede Sendung darf nur ein Original- Ursprungszeugnis ausgestellt werden.

 

Muss das Ursprungszeugnis zum Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung vorliegen?

Falls die Einfuhrabfertigung elektronisch im IT-Verfahren Atlas erfolgt, muss das Ursprungszeugnis nicht bereits zum Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung vorgelegt werden, außer die Zollstelle verlangt es. Derjenige, der einführt, hat sicherzustellen, dass das vorgeschriebene und ordnungsgemäß ausgestellte Ursprungszeugnis zum Zeitpunkt der Beantragung der Einfuhrabfertigung bei ihm selbst, oder bei seinem Vertreter vorhanden ist.

Falls die Einfuhrabfertigung in Papierform beantragt wird, muss das Ursprungszeugnis zusammen mit der Zollanmeldung zum Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung der Zollstelle vorgelegt werden. Diese Unterlagen verbleiben dann nach der Einfuhrabfertigung bei der Zollstelle als Anlage zur Zollanmeldung.

Verstöße gegen diese Vorlagepflicht bei der Einfuhrabfertigung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Befreiungen des Nachweises bei Ursprungszeugnissen

Für bestimmte Waren, die z.B. aufgrund der geringen Warenmenge, des geringen Wertes oder des besonderen Verwendungszweckes nicht der außenwirtschaftsrechtlichen Marktbeobachtung unterliegen, ist kein nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis erforderlich. Beispiele hierfür sind: Muster und Proben für Handelsunternehmen, oder auch für Verarbeitungsbetriebe von Erzeugnissen der Ernährung und Landwirtschaft, außer Saatgut. Jedoch darf der Wert dieser Muster und Proben nicht 50 Euro je Einfuhrsendung übersteigen. Beachtet allerdings die Definition einer Einfuhrsendung:     „Eine Einfuhrsendung ist die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferer an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird“.

 

Präferenzieller Ursprung und Lieferantenerklärungen

Der präferenzielle Ursprung einer Ware wird durch eine Lieferantenerklärung bestätigt, was sich wiederum auf den Zoll günstig auswirken kann. Sowohl der Aussteller, als auch der Empfänger der Lieferantenerklärung müssen aber ihren Sitz in einem EU Staat haben. Da die EU mit verschiedenen Drittländern Präferenzabkommen geschlossen hat, können Waren in diesen Ländern auf Grundlage der Lieferantenerklärung zollbegünstigt geliefert werden.

Die Lieferantenerklärungen gibt es in zwei Formen: Einzel- und Langzeit- Lieferantenerklärungen. Wie der Name es schon sagt, gelten die Einzel- Lieferantenerklärungen nur für eine Lieferung an Waren. Langzeit- Lieferantenerklärungen gelten über maximal zwei Jahre, wenn der Kunde in diesem Zeitraum regelmäßig Waren mit dem gleichen präferenziellen Ursprung erhält.

 

Fazit und Zusammenfassung Ursprungszeugnis und Lieferantenerklärung

Lieferantenerklärungen werden für den Warenverkehr innerhalb der EU genutzt und bescheinigen den präferenziellen Ursprung einer Ware. Somit kann die Ware zollbegünstigt geliefert werden.

Ursprungszeugnisse bescheinigen den handelsrechtlichen Ursprung einer Ware. Für die Beglaubigung eines Ursprungszeugnisses bei der Handelskammer kann ein vorheriges Ursprungszeugnis oder eine Lieferantenerklärung genutzt werden. Ursprungszeugnisse sind mit Kosten verbunden, da sie von der Handelskammer beglaubigt werden müssen.

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