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Zollbestimmungen: Kennst du die Voraussetzungen für dein Zielland?

Aktualisiert: 26.11.2020 Publiziert: 27.10.2020

Mann halt Hände gegeneinander, als würde er einen Ball halten. Zwischen den Händen sind zahlreiche Bilder und Icons.

Die Zollbestimmungen aus Deutschland bzw. der EU zu kennen und korrekt anzuwenden, ist im internationalen Handel nur die eine Seite der Medaille. Die Ware, die ihr gerade mühevoll mit korrekter Zolltarifnummer, Gewicht und allen relevanten Stammdaten angemeldet habt, muss nicht nur „raus“, sondern auch problemlos in das gewünschte Zielland importiert werden. Immer wieder kommt es hier zu Verzögerungen und ärgerlichen Kosten wie Zusatzzöllen und Lagergebühren, weil Dokumente fehlen.

Je nach Zielland gelten andere Voraussetzungen, die für ein flüssiges Zollverfahren erfüllt sein müssen.

Schau dir im Vorfeld an, welche Zollbestimmungen in deinem Zielland gelten! Die erste Regel: Für EU-Länder gelten andere Bestimmungen als für Nicht-EU-Länder. Neben den später erwähnten Zollbestimmungen gilt es außerdem, ein paar Pfeiler der Exportkontrolle zu beachten.

Ist dein Zielland von Embargos betroffen? Dies kannst du zum Beispiel auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einsehen. Weiterhin ist zu prüfen, ob dein Empfänger im Zielland mit Sanktionen belegt wurde. Hier kann der Link zur Finanzsanktionsliste eine erste Hilfestellung sein. Und wenn dein Produkt auch keiner Dual Use-Verordnung oder Ausfuhrliste unterliegt, dann bist du schon einen guten Schritt weiter.

Dann kann’s jetzt mit dem eigentlichen Thema losgehen: Den Zollbestimmungen deines Ziellands.

Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin): Woher kommen deine Waren eigentlich?

Es gibt wohl in jedem Land irgendeine Art von Regelung, die für Importwaren gilt, sei es eine Importbeschränkung, bestimmte Warenkontingente oder die Kontrolle von Warenströmen.
Das Ursprungszeugnis bescheinigt dir also den Ursprung der Ware, wie der Name schon sagt. Es ist eine öffentliche Urkunde und in einigen Ländern obligatorisch. Informationen, für welche Länder ein Ursprungszeugnis erforderlich ist, findest du z.B. in den Konsulats- und Mustervorschriften. Die Konsulats- und Mustervorschriften (K und M) der Handelskammer Hamburg informieren über die Vorschriften, die beim Export in alle Länder der Welt zu beachten sind.

Die Ursprungszeugnisse für deinen Export stellen die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHKs) aus. Dort findest du in der Regel auch Ansprechpartner, die dich unterstützen und erklären, welche Nachweise du beim Antrag vorlegen musst.

Der hier sogenannte handelsrechtliche Ursprung einer Ware bezieht sich immer auf das Land/Gebiet, in dem die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung stattgefunden hat. Im Zoll gibt es allerdings mehrere Ursprungsarten: dazu gleich mehr.

Informiere dich also, ob du ein Ursprungszeugnis benötigst und beantrage dies mit etwas zeitlichem Vorlauf bei deiner IHK. Ansonsten kann es zu ärgerlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten beim Import im Zielland kommen, und das wollen wir ja vermeiden.

Die Präferenzabkommen: Spar dir Zollgebühren mit dem präferenziellen Ursprung

Mit einigen Ländern hat die Europäische Union sogenannte Präferenzabkommen (z.T. für bestimmte Waren) geschlossen. Die ersparen dir beim Import Zölle und verschaffen dir beim Export einen Wettbewerbsvorteil, weil dein Kunde weniger Zölle bezahlt. Es wird unterschieden zwischen:
• Einseitigem Präferenzabkommen: Hier profitiert nur das Land der Europäischen Gemeinschaft, welches die Waren aus einem anderen Land importiert. Bei den Partnerländern handelt es sich in der Regel um Entwicklungsländer.
• Zweiseitiges Präferenzabkommen: Bei dieser Form des Abkommens profitieren beide beteiligte Länder vom Zollvorteil.

Um nachzuweisen, dass deine Ware tatsächlich aus einem der Präferenzländer stammt und vom bevorzugten Verfahren profitieren kann, benötigst du einen Präferenznachweis, z.B. eine EUR1. Diesen musst du ausfüllen und beim Zoll mit den entsprechenden Nachweisen abstempeln lassen. Damit du deinen Nachweis erhältst, muss du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine Liste sämtlicher Länder mit Präferenzabkommen und Präferenzregeln für die unterschiedlichen Waren findest du in der Auskunftsdatenbank „WuP online“.

Mit unserem Poster kannst du auch einfach den Überblick über die geltenden Präferenzabkommen behalten und anhand des Prüfschemas selbst feststellen, ob du im Rahmen der Zollbestimmungen einen Präferenznachweis ausstellen kannst. Eine wichtige Voraussetzung für die korrekte Präferenzkalkulation ist auch die richtige Zolltarifnummer, anhand der sich die Regeln bemessen.

Einfuhrgebühren: Welche Zölle werden laut Zollbestimmungen im Zielland erhoben?

Hast du im Blick, welche Zölle in deinem Zielland anfallen könnten?
In der Market Access Database (MADB) gibst du die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer ein und wählst das Land aus, in das du exportieren möchtest. Du erhältst eine Einschätzung, wie hoch die Abgaben in dem jeweiligen Land sind. Wichtig: Es können nur maximal die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer übereinstimmen. Hintergrund ist das Harmonisierte System (HS), danach wird es länderspezifisch.

In der Praxis kann es aber auch sein, dass der Importeur im Zielland eine ganz andere Zolltarifnummer beim Import anmeldet. Im Zweifel setzt du dich am besten direkt mit dem Kunden oder Importeur in Verbindung, wenn du dir hinsichtlich der Zollbestimmungen unsicher bist.

Weitere Zollbestimmungen, damit es nicht zu einfach ist 😊

In bestimmten Ländern sind bei einigen Produkten, z.B. Kosmetika, Lebensmitteln, aber auch im Maschinenbau, noch spezielle Zertifikate und Genehmigungen im Vorfeld einzuholen.
Je nach Zielland musst du dann noch prüfen, ob deine Rechnung im Rahmen der Zollbestimmungen bestimmte Angaben enthalten muss. Auch diese Informationen kannst du in den oben erwähnten K&M oder über die Market Access Database recherchieren.

Die neue Plattform der EU, Access2Markets, ist übrigens auch bereits am Start.

Alle Zollbestimmungen gründlich recherchiert und alle Voraussetzungen erfüllt? Wenn du jetzt noch die landestypischen Unterschiede bei der Adressierung im Blick behältst, steht deinem ersten erfolgreichen Export nichts mehr im Weg. Du hast noch Fragen oder brauchst Unterstützung beim ersten Anlauf? Melde dich bei uns!

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